Die geplanten Änderungen an der Erneuerbare-Energie-Verordnung sollen eine technische Grundlage dafür schaffen, dass Haushaltsmittel als Zuschuss zu den Finanzierungskosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verwendet werden können.

Hintergrund ist ein Beschluss der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Die EEG-Umlage soll zum 1. Januar 2021 zugunsten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch den Einsatz von Haushaltsmitteln entlastet werden. Dabei soll ein Teil der geplanten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung verwendet werden. Um dies zu ermöglichen, sind technische Anpassungen an der Erneuerbare-Energien-Verordnung nötig.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 14. Mai die Länder- und Verbändeanhörung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 18. Mai 2020 abgegeben werden.

Der Bundestag hat der Verordnung am 2. Juli 2020 mit Änderungen zugestimmt. Die Verordnung wurde in dieser Fassung am 15. Juli 2020 vom Kabinett beschlossen sowie am 24. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 25. Juli 2020 in Kraft getreten.