Europäische Weltraumorganisation (ESA) und Europäische Union (EU)

Die Zusammenarbeit von ESA, EU und ihren Mitgliedstaaten regelt seit 2004 ein ESA-EU-Rahmenabkommen mit dem Ziel der schrittweisen Entwicklung einer umfassenden europäischen Raumfahrtpolitik. Die Beschlüsse des durch das Rahmenabkommen eingesetzten Weltraumrats schaffen die Grundlagen zur Durchführung von gemeinsamen Weltraumaktivitäten. Mit dem Vertrag von Lissabon hat die EU seit 2009 eine Rechtsgrundlage erhalten, um im Raumfahrtbereich tätig zu sein. Leitendes Kriterium für die Arbeitsteilung der Institutionen in der Raumfahrtpolitik muss der Erhalt der Leistungsfähigkeit der europäischen Raumfahrt insgesamt bleiben. Es gilt Doppelstrukturen zu vermeiden und den Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Dabei müssen bewährte Strukturen, die die europäische Raumfahrt auch im internationalen Maßstab zu einem technologisch leistungsfähigen und hoch anerkannten Player gemacht haben, erhalten und möglichst gestärkt werden.

Im Rahmen der ESA, die die europäischen Raumfahrtaktivitäten koordiniert, arbeiten die Staaten Europas seit über 35 Jahren überaus erfolgreich zusammen. Nach wie vor finanzieren die ESA-Mitgliedstaaten weit über 90 % der institutionellen Raumfahrt in Europa. Die ESA hat in Europa ihren festen Platz als die Einrichtung für europäische Raumfahrtzusammenarbeit. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen und angemessene Instrumente zur Durchführung komplexer und anspruchsvoller Raumfahrtprojekte. Ihr Finanzierungssystem führt zu einer angemessenen Verteilung von Lasten und Nutzen bei europäischen Raumfahrtprojekten.

Auch in der internationalen Zusammenarbeit hat sich die ESA großes Vertrauenskapital erworben. Eine eigenständige und starke ESA ist auch weiterhin unverzichtbar für den Erfolg der europäischen Raumfahrt. Die Bundesregierung wird sich deshalb auch künftig für die Stärkung der ESA als zwischenstaatliche Institution einsetzen.

Im Zentrum der Raumfahrtambitionen der EU stehen die beiden EU-Flaggschiffprogramme Galileo und Copernicus. Mit dem erfolgreichen Start des ersten Satelliten Copernicus-Sentinel-1A im April 2014 hat das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus seine Arbeit aufgenommen. Das Radarsystem des neuen Erdbeobachtungssatelliten ist eines der leistungsfähigsten Systeme, das jemals auf einem zivilen Satelliten eingesetzt wurde. Mit seinem in Deutschland entwickelten und gebauten Radarsensor kann Sentinel-1A wetterunabhängig bei Tag und Nacht Land- und Wasseroberflächen beobachten. 2015 wird ein multispektraler Sentinel 2A und ein  Sentinel 3A u.a. mit einem Meeresoberflächen-Temperaturmesser und einem Radar-Altimeter starten, 2016 soll dann Sentinel 1B als baugleicher Zwilling zu Sentinel 1A folgen. Gemeinsam unterstützen die Satelliten Anwendungen u.a. im Agrarmanagement, bei der Überwachung von Land- und Meeresoberflächen, der Meeresumwelt und des Schiffsverkehrs sowie den so genannten Eisdienst in nordeuropäischen und polaren Gewässern.

Bei Fragen der Anwendung und Nutzung der Raumfahrt führt die EU ergänzende Aufgaben zu den bestehenden Tätigkeiten der ESA, der Mitgliedstaaten und spezialisierten Nutzerorganisationen wie EUMETSAT (Europäische Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten) durch.

Mittlerweile ist die Raumfahrt in den Forschungsrahmenprogrammen fest verankert. Diese bieten eine sinnvolle Ergänzung für Forschungsaktivitäten, die national oder in ESA-Programmen nicht abgedeckt werden. Im neuen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizon 2020", das von 2014 bis 2020 läuft, richtet sich das Thema Weltraum an den Prioritäten der Europäischen Raumfahrtstrategie sowie an den Bedürfnissen der Europäischen operationellen Programme aus. Deutschland gestaltet die Aufgaben der EU in raumfahrtrelevanten Themen aktiv mit.