Satellit im Weltall; Quelle: istockphoto.com/Polina Shuvaeva

© istockphoto.com/Polina Shuvaeva

Durch das Satellitendatensicherheitsgesetz wird Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen und die Besetzung neuer Geschäftsfelder für die sich entwickelnden Unternehmen im Satellitendatenvertrieb - und damit auch für die wachsende Geodatenindustrie - kalkulierbar gemacht. Das Gesetz schafft eine wichtige Voraussetzung dafür, dass deutsche Unternehmen Satellitenanwendungen in wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle umsetzen und neue Absatzmärkte erschließen können. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Wahrung der sicherheits- und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beim Verbreiten und kommerziellen Vermarkten von satellitengestützt erzeugten Erdfernerkundungsdaten - insbesondere auch auf den internationalen Märkten.

Das Gesetz legt die Rahmenbedingungen, Anforderungen und Verfahren für die Betreiber der betroffenen Satelliten und Datenanbieter sowie allgemeine Eigenschaften von Erdbeobachtungssatelliten ("Erdfernerkundungssystemen" im Sprachgebrauch des SatDSiG) und der damit erzeugten Daten fest. Eine ergänzende Verordnung (Satellitendatensicherheitsverordnung – SatDSiV) legt technische Kriterien und Grenzwerte fest und ermöglicht so eine Anpassung an die technologische Entwicklung und an Veränderungen der sicherheits- und außenpolitischen Gefahren.