Messinstrumente; Quelle: istockphoto.com/Fertnig

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Ein hoch entwickeltes und zuverlässiges Messwesen ist die Grundlage für neue Technologien, für einen fairen Handel sowie für die Sicherung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Dem Schutz dieser Ziele und der angemessenen Berücksichtigung technischer Weiterentwicklungen (z. B. "intelligente" Messgeräte) dienen die Vorschriften des gesetzlichen Messwesens. In Deutschland unterliegen über 150 verschiedene Messgerätearten dem Mess- und Eichrecht. Sie betreffen alle Lebensbereiche: Zapfsäulen und Ladepunkte für Elektroautos fallen ebenso unter das Mess- und Eichrecht wie Bier- und Weingläser im Restaurant, Kassenwaagen im Supermarkt oder der Stromzähler im Haus. Aber auch große Tanks im Hafen, Dosimeter im Strahlenschutz oder die Abgasmessgeräte bei der Hauptuntersuchung müssen die Anforderungen des Mess- und Eichrechts erfüllen, um korrekte Messungen zu gewährleisten. Auf diese Weise werden nicht nur der Verbraucherschutz sondern auch staatliche Interessen wie die korrekte Bemessung von Steuern und die Einhaltung z.B. verkehrsrechtlicher Vorschriften sichergestellt.

Neues Mess- und Eichgesetz seit 2015 in Kraft

Mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteten neuen Mess- und Eichrecht wurde eine über zehnjährige Diskussion zur Neugestaltung des gesetzlichen Messwesens in Deutschland zum erfolgreichen Abschluss gebracht. Das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens ist bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2015 trat ebenfallseine neue Mess- und Eichverordnung in Kraft.

Mit dem neuen Mess- und Eichrecht wurden u.a. die europäischen Richtlinien 2014/31/EU (Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt) und 2014/32/EU (Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (Neufassung)) umgesetzt.

Die Neuregelungen beinhalten folgende Eckpunkte:

  • Nunmehr gelten für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Das bringt eine deutliche Vereinfachung für die Wirtschaftsakteure.
  • Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten wurden seit dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Diese werden von Konformitätsbewertungsstellen durchgeführt.
  • Das neue Regelungssystem ist innovationsoffen und darauf ausgerichtet, zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfassen zu können.
  • Die Aufgaben der Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleiben auch zukünftig im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten. Die Eichung ist die amtliche Prüfung eines Messgeräts in periodischen Abständen oder aus Anlass eines Fehlers oder eines Eingriffs in das Messgerät.

Die aktuellen Versionen von Mess- und Eichgesetz und Mess- und Eichverordnung finden Sie hier: MessEG und MessEV

Das Verzeichnis gemäß § 18 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz der anerkannten Konformitätsbewertungsstellen für national geregelte Messgeräte finden Sie hier (PDF, 54 KB).

Konformitätsbewertungsstellen für europäisch geregelte Messgeräte finden Sie in der Nando-Datenbank der Europäischen Kommission.

Das Angebot der Konformitätsbewertungsstelle der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt finden Sie hier. Das Angebot der Konformitätsbewertungsstellen der Länder finden Sie unter www.agme.de ("Allgemeine Informationen - Fachinformationen" oder über die Suchfunktion).