Kohlenstoff-Nanoröhrchen symbolisiert Nanotechnologie; Quelle: istockphoto.com/enot-poloskun

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Was unter den Begriff Nanotechnologie fällt, wird allein durch die Größe der Materialien bestimmt, die untersucht oder genutzt werden. Unter den Begriff werden alle Technologien gefasst, die sich in einer Größenordnung von typischerweise unter 100 Nanometern (Milliardstel Meter) bis hin zur Größe eines Atoms abspielen.

Unterhalb von etwa 50 Nanometern gelten nicht mehr die klassischen physikalischen Gesetze. Stoffe verhalten sich vielmehr nach quantenphysikalischen Gesetzen. Sie haben daher unter Umständen andere optische, magnetische oder elektrische Eigenschaften. Daher können mithilfe der Nanotechnologie heute kaum vorstellbare neue Produkte und Anwendungen entwickelt oder bestehende Produkte innovativ verbessert werden.

Deutschland nimmt in der Nanotechnologie eine europäische Spitzenstellung ein. Als "Enabling Technology" wird sie als wichtiger Wachstumstreiber der Zukunft in den Bereichen der Energietechnologie, Gesundheitsforschung, Umwelttechnologie, Optische Technologien oder Werkstoffe gesehen.

Nanotechnologie: Potenzial und Risiko abwägen

Im Geschäftsbereich des BMWK schaffen die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wesentliche Grundlagen für die Nutzung des Potentials der Nanotechnologie und ihre sichere Anwendung. Nur auf Basis international vergleichbarer Ergebnisse und Methoden kann eine valide Aussage zu den Eigenschaften und dem Risikopotential von Nanomaterialien getroffen werden.

Aus regulatorischer Sicht kommt es darauf an, die Risiken von Nanotechnologie adäquat zu kontrollieren ohne ihr wirtschaftliches Potenzial zu gefährden. Ebenso wie bei der praktischen Umsetzung in innovativen Produkten spielt hier auch in der Gesetzgebung die Chemie als Querschnittsindustrie eine große Rolle. Das europäische Chemikalienrecht, insbesondere die Europäischen Verordnungen REACH (Registrierung, Evaluierung und Zulassung von Chemikalien) und CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien), bildet derzeit den wichtigsten Rahmen für die rechtliche Handhabung von Nanomaterialien - daneben stehen sektorale Bestimmungen, beispielsweise für Kosmetika oder Lebensmittel.

Das BMWK begleitet die Entwicklung des europäischen Gesetzrahmens aus industriepolitischer Sicht und versucht sicherzustellen, dass keine Brüche und Insellösungen entstehen, die die Entwicklung dieser neuartigen Technologie dauerhaft behindern.

Ziel der Bundesregierung bleibt, die Herstellung und Nutzung von Nanomaterialien sicher und umweltverträglich zu machen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.

Im Rahmen der Innovationsinitiative: "Neue Werkstoffe und Materialien" fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auch Nanotechnologien, vor allem in Form von Verbundprojekten zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft.