(Stand: 30. März 2020)
Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von
- bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
- bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).
Damit sollen insbesondere die wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Die Soforthilfen haben ein Volumen von 50 Milliarden Euro und gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu 10 Beschäftigten.
Wo und wie Sie Soforthilfen beantragen können, erfahren Sie hier.
Die Kurzfakten zum Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes gibt es hier (PDF, 560 KB) noch einmal im Überblick.
Kleinunternehmer und Soloselbständige verfügen außerdem in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.
Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern:
(Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen wie auch für Bundes-Soforthilfen):
Land | Zuständige Behörde(n) oder Stellen für Antragstellung und Bewilligung | Link |
Baden-Württemberg | Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank | wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona |
Bayern | Regierungen und Landeshauptstadt München | www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ |
Berlin | Investitionsbank Berlin (IBB) | www.ibb.de/coronahilfen |
Brandenburg | Für die Industrie: Für die Landwirtschaft: | www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/ mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/service/foerderung/landwirtschaft/corona-2020-agrar-richtlinie/ |
Bremen | BAB Bremer Aufbau Bank BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH | www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html www.bis-bremerhaven.de/corona-soforthilfe-erweitert.99081.html |
Hamburg | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) | www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuerunternehmen |
Hessen | Regierungspräsidium Kassel | wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuerselbststaendige-freiberufler-undkleine-betriebe |
Mecklenburg- Vorpommern | Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern (LFI-MV) | www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe |
Niedersachsen | Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank | www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19–Beratung-für-unsere-Kunden.jsp |
Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster | wirtschaft.nrw/corona |
Rheinland-Pfalz | Investitions- und Strukturbank RLP (ISB) | isb.rlp.de/index.html |
Saarland | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes | www.corona.wirtschaft.saarland.de |
Sachsen | Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) | www.sab.sachsen.de |
Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt | www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen |
Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig- Holstein (IB.SH) | www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/ |
Thüringen | Thüringer Aufbaubank Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHKn und HWKn. | aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020 |