(Stand: 2. April 2020)
Ab sofort steht das KfW-Sonderprogramm 2020 zu Verfügung. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Das Sonderprogramm steht gewerblichen Unternehmen jeder Größenordnung sowie den freien Berufen offen. Die Vergabebedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 10 Millionen Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.
Das KfW Sonderprogramm 2020 baut auf den Programmen KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit – Universell sowie dem KfW-Sonderprogramm 2020 - Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung auf, deren Förderbedingungen modifiziert und erweitert wurden.
Zur Deckung vor allem des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs steht das Sonderprogramm für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Verfügung, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden.
Mit einer maximalen Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen schöpfen wir die nach EU-Recht zulässige Risikoübernahme voll aus. Das erleichtert Banken und Sparkassen die Kreditvergabe und verbessert für Unternehmen das Kreditangebot am Markt.
Anträge können sofort gestellt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zudem eine Regelung schaffen, wonach Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten nicht innerhalb kurzer Frist Insolvenz anmelden müssen. Diese Frist wird deutlich ausgeweitet. Das gibt Unternehmen die notwendige Zeit, die Krise zu bewältigen.
Unternehmen, Selbständigen und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten. Informationen zu den Programmen finden Sie auch auf der Webseite der KfW.
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
I. KfW Sonderprogramm 2020
a. Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind:
Investitions- und Betriebsmittelkredite für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.
Dieses Instrument wurde erheblich ausgeweitet und verbessert:
- Der ERP-Gründerkredit Universell steht nun auch Unternehmen jeder Größenordnung zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. Das Unternehmen darf zum Stichtag 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gewesen sein gemäß EU-Definition.
- Kredite können je Unternehmensgruppe bis 1 Milliarde Euro vergeben werden. Die Kredite sind begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder das doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.
- Die KfW bietet für kleine und mittlere Unternehmen (bis 50 Millionen Jahresumsatz, weniger als 250 Mitarbeiter) eine 90 prozentige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) sowie für alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze eine 80 prozentige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an. Die Haftungsfreistellungen werden durch eine vollumfängliche Bundesgarantie abgesichert.
- Die Zinssätze wurden gesenkt und liegen für kleine und mittlere Unternehmen bei 1 Prozent bis 1,46 Prozent; für große Unternehmen bei 2 Prozent bis 2,12 Prozent.
Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten. Investitionsfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten. Des Weiteren bietet die KfW den Hausbanken prozessuale Erleichterungen bei den Kreditanträgen an und eine Vereinfachung der Verfahren bei der Risikoprüfung. Bei Krediten unter 3 Millionen übernimmt die KfW die Risikoprüfung der Hausbanken. Kredite bis 10 Millionen Euro können mit vereinfachter Risikoprüfung vergeben werden.
b. Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind:
Investitions- und Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.
Dieses Instrument wurde erheblich ausgeweitet und verbessert:
- Der KfW-Unternehmerkredit steht nun auch Unternehmen jeder Größenordnung zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben und zum Stichtag 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten waren nach EU-Definition.
- Kredite können je Unternehmensgruppe bis 1 Milliarde Euro vergeben werden. Die Kredite sind begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder das doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.
- Die KfW bietet für kleine und mittlere Unternehmen (bis 50 Millionen Jahresumsatz, weniger als 250 Mitarbeiter) eine 90 prozentige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) sowie für alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze eine 80 prozentige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an. Die Haftungsfreistellungen werden durch eine vollumfängliche Bundesgarantie abgesichert. Die Zinssätze wurden gesenkt und liegen für kleine und mittlere Unternehmen bei 1 Prozent bis 1,46 Prozent; für große Unternehmen bei 2 Prozent bis 2,12 Prozent.
- Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten. Investitionsfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten.
Des Weiteren bietet die KfW den Hausbanken prozessuale Erleichterungen bei den Kreditanträgen an und eine Vereinfachung der Verfahren bei der Risikoprüfung. Bei Krediten unter 3 Millionen übernimmt die KfW die Risikoprüfung der Hausbanken. Kredite bis 10 Millionen Euro können mit vereinfachter Risikoprüfung vergeben werden.
c. Für großvolumige Finanzierungen
Die KfW erweitert mit dem KfW Sonderprogramm 2020 "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung" ihr Finanzierungsangebot für Unternehmen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben und zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren.
- Im Rahmen dieses Förderprogramms bietet die KfW künftig Risikoübernahmen bis zu 80 Prozent des Vorhabens, jedoch maximal 50 Prozent der Risiken der Gesamtverschuldung an.
- Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren.
- Die Beteiligung der KfW erfolgt pari passu zu Marktkonditionen. Das heißt, die wirtschaftlichen Konditionen werden vom Finanzierungspartner gestellt und von der KfW übernommen.
- Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Millionen Euro und ist begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.
Unternehmen können mit ihren Hausbanken bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um Unternehmen handeln, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren.
Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen im Rahmen des „Großbürgschaftsprogramms“ am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Angesichts der aktuellen Krisenlage wurde das Großbürgschaftsprogramm für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro. Bürgschaften können aktuell maximal 90 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss mindestens 10 Prozent Eigenobligo übernehmen.
Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Bürgschaftsbanken dürfen „Expressbürgschaften“ bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen, ohne Beteiligung der Länder. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Bürgschaftsbanken.
Bürgschaftsbanken:
Bezeichnung | Straße | Ort | E-Mail | Telefon |
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH | Werastraße 13-17 | 70182 Stuttgart | info@buergschaftsbank.de | 0711-16 45-6 |
Bürgschaftsbank Bayern GmbH | Max-Joseph-Straße 4 | 80333 München | info@bb-bayern.de | 089-54 58 57-0 |
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH | Schillstraße 9 | 10785 Berlin | info@buergschaftsbank-berlin.de | 030-31 10 04-0 |
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH | Schwarzschildstraße 94 | 14480 Potsdam | info@BBimWeb.de | 0331-649 63-0 |
Bürgschaftsbank Bremen GmbH | Am Wall 187-189 | 28195 Bremen | info@buergschaftsbank-bremen.de | 0421-33 52-33 |
BürgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbH | Besenbinderhof 39 | 20097 Hamburg | bg-hamburg@bg-hamburg.de | 040-61 17 00-0 |
Bürgschaftsbank Hessen GmbH | Gustav-Stresemann-Ring 9 | 65189 Wiesbaden | info@bb-h.de | 0611-15 07-0 |
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH | Graf-Schack-Allee 12 | 19053 Schwerin | info@bbm-v.de | 0385-395 55-0 |
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH | Hildesheimer Straße 6 | 30169 Hannover | info@nbb-hannover.de | 0511-337 05-0 |
Bürgschaftsbank NRW GmbH | Hellersbergstraße 18 | 41460 Neuss | info@bb-nrw.de | 02131-51 07-0 |
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH | Rheinstraße 4 H | 55116 Mainz | info@bb-rlp.de | 06131-629 15-5 |
Bürgschaftsbank Saarland GmbH | Franz-Josef-Röder-Straße 17 | 66119 Saarbrücken | info@bbs-saar.de | 0681-30 33-0 |
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH | Anton-Graff-Straße 20 | 01309 Dresden | info@bbs-sachsen.de | 0351-44 09-0 |
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH | Große Diesdorfer Straße 228 | 39108 Magdeburg | info@bb-mbg.de | 0391-737 52-0 |
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH | Lorentzendamm 22 | 24103 Kiel | info@bb-sh.de | 0431-59 38-0 |
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH | Bonifaciusstraße 19 | 99084 Erfurt | info@bb-thueringen.de | 0361-21 35-0 |