Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Vergaberechtsmodernisierung aus dem Jahr 2016 wurde das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ab Erreichen der EU-Schwellenwerte in Deutschland umfassend neugestaltet. In der Zeit seit dem Inkrafttreten der neuen Vorgaben hat sich aber gezeigt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen insbesondere in zwei Rechtsbereichen eine Änderung an den bestehenden Regelungen erforderlich geworden ist.

Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode sieht vor, dass das Vergaberecht für den Bereich Verteidigung und Sicherheit geändert werden soll, um den Bedarf für Einsätze bzw. einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr schneller zu decken. Daher modifiziert das Gesetz insbesondere die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), um eine beschleunigte Beschaffung für die militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Die Klarstellungen und Regelbeispiele tragen dazu bei, dass die vergaberechtlichen Spielräume für eine schnelle Beschaffung konsequenter genutzt werden können. Den Rahmen bilden dabei die speziellen europarechtlichen Vorgaben für diesen Rechtsbereich.

Mit der Vergaberechtsmodernisierung wurden auch Vorgaben zum Aufbau einer Statistik über die Beschaffungstätigkeit in Deutschland eingeführt. Hintergrund war, dass mangels einer belastbaren Statistik aufgrund fehlender Daten beispielsweise weder grundsätzliche Aussagen zum öffentlichen Einkauf noch zur Anzahl der durchgeführten Vergabeverfahren möglich sind. Auch fehlen bislang Datenauswertungen, die eine verstärkte strategische Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung erleichtern können. Seit dem Erlass der Regelungen befindet sich die zentrale Vergabestatistik im Aufbau beim Statistischen Bundesamt. Um einen zeitnahen Beginn der Datenerfassung über die Vergabestatistik zu ermöglichen, sind in diesem Gesetz verschiedene Anpassungen insbesondere der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) vorgesehen. Sie sollen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung der Daten über die öffentliche Beschaffung in Deutschland sicherstellen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 15. Oktober 2019 die Ressortabstimmung und am 21. Oktober 2019 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die eingegangenen Stellungnahmen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 30. Oktober 2019 den Gesetzentwurf beschlossen. Ein am 12. Februar 2020 im Bundeskabinett beschlossenes Strategiepapier (PDF, 170 KB) legt fest, welche Technologien als nationale sicherheits- und verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien eingeordnet sind und somit unter die im Gesetzentwurf formulierte Ausnahme von der Anwendung des europäischen Vergaberechts fallen können. Dazu gehören beispielsweise neben U-Booten und gepanzerten Fahrzeugen auch der Marineüberwasserschiffbau sowie die Elektronische Kampfführung.

Nachdem der Bundestag das Gesetz am 30. Januar 2020 beschlossen und der Bundesrat am 14. Februar 2020 zugestimmt hat, ist das Gesetz am 2. April 2020 in Kraft getreten.