Artikel - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

Kohleausstieg und Strukturwandel

Einleitung

Mit der Energiewende hat sich Deutschland ein großes Ziel gesetzt: eine grundlegende Umstellung der Energieversorgung - weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen, hin zu regenerativen Energien. Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, das verbindlich sowohl aus der Kernenergie als auch aus der Kohleenergie aussteigt. Dieser Transformationsprozess bringt wesentliche Veränderungen im Energiebereich, aber auch in Gesellschaft und Wirtschaft mit sich. Wir berücksichtigen dabei die energiepolitischen Aspekte und nehmen zugleich die Regionen und Beschäftigten in den Blick.

Für ein so wichtiges Generationenprojekt müssen alle an einem Strang ziehen. Die Bundesregierung hatte deshalb 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) eingesetzt, die aus ganz unterschiedlichen Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen bestand. Ihr Ziel war es, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen und einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Gestaltung des energie- und klimapolitisch begründeten Kohleausstiegs und des damit verbundenen Strukturwandels in Deutschland herzustellen. Mit der Übergabe des Abschlussberichts (PDF, 4 MB) an die Bundesregierung am 31. Januar 2019 hat die Kommission ihre Arbeit beendet. Sie empfahl das Ende der Kohleverstromung in Deutschland bis spätestens 2038 und zeigte gleichzeitig auf, wie der wirtschaftliche Strukturwandel in den betroffenen Regionen gelingen kann.

Kohleausstieg – Das ist der Plan

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2038

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2035

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2032

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2030

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2029

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Ab 2027

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Bis 2026

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Ab 2024

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2022

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2021

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2020-2026

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2020

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Seit Herbst 2019

14

Seit Frühjahr 2019

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Januar 2019

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Herbst / Winter 2018

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Sommer 2018

Spätestens Enddatum der Kohleverstromung in Deutschland.

Mögliches Enddatum der Kohleverstromung in Deutschland.

Überprüfung, ob die Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung vorgezogen werden kann.

Der Anteil der Kohleverstromung sinkt auf rund 9 Gigawatt Braunkohle und 8 Gigawatt Steinkohle.

Überprüfung, ob die Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung vorgezogen werden kann.

Steinkohlestilllegungen erfolgen ausschließlich über Ordnungsrecht.

Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken sind bis 2026 Ausschreibungen vorgesehen. Überprüfung, ob die Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung vorgezogen werden kann.

Die Ausschreibungen werden ordnungsrechtlich abgesichert, soweit nicht genügend Gebote abgegeben werden, um die Ziele zu erreichen.

Der Anteil der Kohleverstromung sinkt auf rund 15 Gigawatt Braunkohle und 15 Gigawatt Steinkohle. Überprüfung, ob die Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung vorgezogen werden kann.

Kohlekraftwerke mit einer Gesamtkapazität von ca. 4,8 Gigawatt gehen vom Netz.

Jährlich werden Ausschreibungen durchgeführt. Die Betreiber, die einen Zuschlag erhalten, dürfen mit ihrer Anlage keine Kohle mehr verfeuern und erhalten hierfür eine Entschädigung („Steinkohlezuschlag“).

Inkrafttreten des Kohlegesetzes; Erste Ausschreibungen für Steinkohlekapazitäten.

Gesetzgebungsverfahren zum Kohleausstiegsgesetz.

Verhandlungen mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern.

Abschlussbericht der Kommission WSB

Beratungen der Kommission WSB.

Einsetzungsbeschluss der Kommission WSB.

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Die Bundesregierung hat dafür am 29. Januar 2020 das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) beschlossen. Das Gesetz wurde am 3. Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Mit dem vorliegenden Gesetzespaket wird die Kohleverstromung in Deutschland rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgewogen beendet. Gleichzeitig schafft es Perspektiven für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung auf der Basis von hocheffizienten Gaskraftwerken, die den Übergang in eine treibhausgasneutrale Energieversorgung ermöglichen.

Das Gesetz verbindet dafür Regelungen zur Reduzierung und Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung: mit einem Stilllegungspfad für Braunkohleverstromung, einer Regelung zur Entschädigung sowie weiteren Regelungen zur Umsetzung der Einigung. Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken sind bis 2026 Ausschreibungen vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde 2020 nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz durchgeführt. Die Ergebnisse sowie weitere Informationen erhalten Sie hier. Ab 2027 erfolgen die Steinkohlestilllegungen über Ordnungsrecht. Der Stilllegungspfad ist netztechnisch verkraftbar, erfüllt die Vorgaben der Kommission‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ und ist regional ausgewogen.

Damit die Kohlemaßnahme auch europäisch eine positive Wirkung entfaltet, ist im Kohleausstiegsgesetz eine Regelung vorgesehen, die es ermöglicht, freigewordene CO2-Zertifikate zu löschen. Zudem erhalten Kraftwerksbetreiber über die Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Anreize, für die Umrüstung von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung.

Ebenso enthält das Gesetz aber auch Ausführungen zur Kompensation für Stromverbraucher im Fall eines Strompreisanstiegs durch den Kohleausstieg, und zur Zahlung eines Anpassungsgeldes an ältere Beschäftigte im Kohlesektor, um ihnen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern.

Als nächsten Schritt wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schnellstmöglich die gesetzlichen Änderungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorlegen, die im Klimaschutzprogramm als besonders eilbedürftig gekennzeichnet wurden. Dies wird aktuell zwischen den Bundesministerien abgestimmt.

Stilllegung Braunkohlekraftwerksblöcke

Infrastruktur- und energiepolitische Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB)

Ausstieg aus der Kohleverstromung

Neben strukturpolitischen Maßnahmen empfahl die KWSB eine Reihe klima- und energiepolitischer Initiativen. Dies betrifft in erster Linie die deutschen Kohlekraftwerke, deren Leistung im Jahr 2017 noch 42,5 Gigawatt (GW) betrug. Die KWSB riet dazu, die Kohlekraftwerksleistung bis zum Jahr 2038 auf null zu reduzieren. Als Zwischenschritte sind Leistungen von 30 GW im Jahr 2022 und 17 GW im Jahr 2030 vorgesehen. Im Jahr 2032 gilt es dann zu überprüfen, ob bereits im Jahr 2035 auf die Kohleverstromung in Deutschland verzichtet werden kann.

Für bereits gebaute, aber noch nicht in Betrieb befindliche Braunkohle-Kraftwerke empfahl die Kommission eine Verhandlungslösung, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen. Bei einem Scheitern der Verhandlung riet sie im Zeitraum von 2023 bis 2030 zu einer ordnungsrechtlichen Lösung mit Entschädigung, sollte dies rechtlich erforderlich sein. Anders im Bereich der Steinkohle-Kraftwerke: Hier plädierte die Kommission auf freiwillige Stilllegungsprämien, die stufenweise bis 2030 abnehmen.

Um die betroffenen Regionen beim Strukturwandel zu unterstützen, sah der Bericht Mittel in Höhe von über 40 Milliarden Euro vor. Der Kohleausstieg sollte zudem weder Stromkunden zusätzlich belasten noch Energieunternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit nehmen.

Weitere Maßnahmen

Die KWSB regte an, Erneuerbare Energien sowie Übertragungs- und Verteilnetze bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent des Stromverbrauchs auszubauen – ohne dabei Unternehmen und Bürger mit Strompreisanstiegen zu belasten. Bei Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) empfahl die Kommission zudem, den Umstieg von Kohle auf Gas attraktiver zu gestalten und KWK-Anlagen zu flexiblen Strom-Wärme-Systemen weiterzuentwickeln.

Sofern die notwendigen Investitionen ausbleiben, sollte laut KWSB auch ein systematischer Investitionsrahmen für neue Kraftwerkskapazitäten entstehen. Dies diene der Sicherstellung der Versorgungssicherheit.

Schlussendlich sahen die Empfehlungen der KWSB vor, durch den Kohleausstieg nicht mehr benötigte Zertifikate des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) zu löschen. So hat die Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umgesetzt.

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ werden mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen umgesetzt. Am 22. Mai 2019 wurden hierfür die Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vom Bundeskabinett beschlossen.

Am 28. August 2019 hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Gesetzentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verabschiedet. Das Gesetz wurde am 3. Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossen haben und trat am 14. August 2020 in Kraft.

Den Bericht (PDF, 397 KB) zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetz Kohleregionen hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier am 3. November 2021 im Kabinett vorgestellt. Das Investitionsgesetz ist Teil des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen und soll den Strukturwandel dort unterstützen. Diese Umsetzung ist erfolgreich gestartet. 16 Behörden wurden mit einer Haupt- oder Außenstelle in den Braunkohlerevieren neu angesiedelt. Rund 2140 Stellen wurden durch diese Behördenansiedlungen neu geschaffen. Neben der Behördenansiedlung sind auch zahlreiche Projekte in den Regionen gestartet. So wurden in den betroffenen Ländern und Regionen 175 Projekte im Rahmen der Finanzhilfen mit einem Volumen von 3,01 Milliarden Euro bewilligt. Auch auf Ebene der Bundesprojekte wurden in enger Abstimmung mit den Ländern 77 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 16,3 Milliarden Euro beschlossen.

Bestehende Förderung

Bereits heute profitieren die Regionen von zahlreichen Maßnahmen des Bundes und der Länder, beispielsweise durch Innovationsprogramme und die Europäischen Strukturfonds. Da es sich bei den Braunkohleregionen überwiegend um strukturschwache Regionen handelt, stehen ihnen auch die Fördermöglichkeiten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung. Damit werden neben Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturinvestitionen schon jetzt auch Projekte zum Aufbau von länder- und landkreisübergreifenden Arbeitsstrukturen in Braunkohleregionen unterstützt.

Daneben hat das Bundeswirtschaftsministerium vor kurzem auch das neue Programm „Unternehmen Revier“ aufgelegt, das Ideenwettbewerbe zum Strukturwandel in Braunkohlerevieren fördert.

Studien

Die Leibniz-Institute für Wirtschaftsforschung in Halle und Essen (IWH/RWI) evaluieren begleitend den Strukturwandel in den Kohleregion. Die Wirkungen auf Wertschöpfung, Arbeitsmarktsituation und kommunales Steueraufkommen werden untersucht. Den ersten Zwischenbericht für den Beobachtungszeitraum August 2020 bis Dezember 2022 finden Sie hier.

Das RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung - hat die vier Braunkohleregionen anhand aktueller sozioökonomischer Indikatoren vergleichend untersucht und hieraus Regionalprofile zur wirtschaftlichen Lage und den Entwicklungsperspektiven erstellt.

Zudem hat das RWI eine vertiefte Betrachtung bestimmter Strukturdaten in den vier Braunkohleregionen vorgelegt. Diese Kurz-Studie finden Sie hier.

Prognos zeigt in seiner Metastudie auf, welche Handlungsfelder zur Bewältigung des Strukturwandels und zur regionalen Entwicklung der Braunkohleregionen in den Konzepten, Strategiepapieren und anderen Plänen für die Regionen erörtert werden.

Fraunhofer IMW analysiert nationale und internationale Erfahrungen zum Strukturwandel und zeigt in drei Fallstudien auf, welche Prozesse und Erfolgsfaktoren den Strukturwandel in den Regionen geprägt haben.

Das DIW – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung – untersucht die ökonomischen Auswirkungen des Kohleausstiegs mit Fokus auf den Braunkohleregionen.

Der Projektbericht „Erneuerbare Energien-Vorhaben in den Tagebauregionen“ geht der Frage nach, welche wirtschaftlichen Perspektiven sich durch eine verstärkte Nutzung der verschiedenen Energiewende-Bereiche ergeben können.

Weiterführende Informationen