Das Monitoring zur Energiewende dient dazu, die Umsetzung des Energiekonzepts und des Maßnahmenprogramms der Bundesregierung zu überprüfen und gegenzusteuern, sofern Zielsetzungen gefährdet sind.

Jährliches Monitoring und der Fortschrittsbericht

Kernstück des Monitorings ist der jährlich erscheinende Monitoring-Bericht. Er zeigt, wie der Stand der Energiewende ist und wo Nachbesserungen erforderlich sind. Alle drei Jahre wird der Monitoring-Bericht um einen strategischen Fortschrittsbericht ergänzt. Der Fortschrittsbericht ermöglicht tiefere Analysen und erkennt Trends. Er richtet den Blick auch in die Zukunft – ob die Ziele der Energiewende langfristig erreicht werden oder ob neue eventuell neue Maßnahmen zu ergreifen sind.

Eine unabhängige Expertenkommission begleitet den Monitoring-Prozess und nimmt auf wissenschaftlicher Basis zu den jeweiligen Monitoring-Berichten Stellung.

Mehr Informationen zum Monitoring und den Monitoring-Berichten sowie die Stellungnahmen der Experten-Kommission der letzten Jahre finden Sie hier.