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Zölle sind ein Instrument der Handelspolitik. Historisch gesehen wurden Zölle unter anderem erhoben, um strategische Industrien zu schützen. Heute sind Zölle weitgehend abgebaut oder stark reduziert. Denn sie gehen mit Kosten für Wirtschaft und private Verbraucher einher. Seit Jahrzehnten setzen sich Staaten weltweit für einen regelbasierten Handel und ausbalancierten Zollabbau ein. Deutschland steht für offene Märkte, fairen internationalen Wettbewerb und für die Förderung des Handels. Der internationale Handel soll auf klaren, vorhersehbaren und international abgestimmten Regeln beruhen. Davon profitieren wir als Exportnation. Zölle können auch ein Mittel zum Schutz gegen unfaire Handelspraktiken sein.
Wie funktionieren Zölle?
Zölle sind Abgaben, die grundsätzlich ein Importeur, zum Beispiel ein Handelsunternehmen, bezahlen muss, wenn Waren aus einem anderen Land beispielsweise in die EU eingeführt werden (Einfuhrzoll). Jedes Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) hat die Höhe des Zolls vertraglich für jede Ware anhand des Zolltarifes festgelegt. Dieser jeweilige Zoll gilt nach WTO-Recht grundsätzlich für alle WTO-Mitgliedsstaaten gleich (Meistbegünstigungsgrundsatz). Als Ausnahme von diesem Prinzip sind Freihandelsabkommen in der WTO zugelassen, die es den jeweiligen Handelspartnern erlauben, ihre Zölle nur untereinander abzubauen, sofern sie damit den Großteil ihres Handels liberalisieren. Innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union fallen keine Zölle an – ein wichtiger Wachstumstreiber in den vergangenen Jahrzehnten.
Die EU-Mitgliedstaaten erheben gegenüber anderen Ländern EU-einheitliche Einfuhrzölle. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen ergeben sich aus dem Gemeinschaftszollrecht, insbesondere dem Zollkodex der Union (UZK). Freihandelsabkommen mit anderen Staaten oder Regionen, beispielsweise mit den Mercosur-Staaten oder Japan, werden durch die EU für die gesamte EU verhandelt und abgeschlossen. Bilaterale oder internationale Freihandelsabkommen bringen für alle Beteiligten neue Vorteile, öffnen neue Märkte und fördern das Wachstum. Deshalb setzt sich Deutschland für den Abschluss weiterer Freihandelsabkommen der EU ein.
Folgen von regelwidrigen Zollerhöhungen für Industrie und Inflation
Die Weltwirtschaft stützt sich bislang auf das gemeinsam vereinbarte und gut funktionierende WTO-Regelwerk sowie damit auf verlässliche, vertraglich gebundene Höchstzölle. Ungerechtfertigte Handelsbarrieren durch höhere Zölle oder Sanktionen können die Wirtschaft jedoch belasten, indem sie Waren für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Vorprodukte für das verarbeitende Gewerbe verteuern und bestehende Lieferketten beeinträchtigen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) betrachtet daher eine einseitige Anhebung der Zölle mit Sorge, wie sie aktuell die US-Administration vorsieht. Es setzt sich darum weiter für regelgebundenen Handel und offene Märkte und damit gegen Protektionismus ein.
Besonders besorgniserregend ist die aktuelle Entwicklung. Die angekündigten und kurz darauf teilweise wieder ausgesetzten US-Zollerhöhungen haben weltweit die Unsicherheit erhöht, Turbulenzen an den Finanzmärkten ausgelöst und die globalen Handels- und Wachstumsperspektiven gedämpft. Die EU hat sich darauf vorbereitet und im Einklang mit den Regeln der WTO reagiert. Die Europäische Kommission stimmt sich in solchen Fällen eng mit Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten ab.
Warum wir manchmal Zollerhöhungen zum Schutz benötigen
Kommt es zu wettbewerbsverzerrenden Handels- und Subventionspraktiken in Drittstaaten, können zusätzliche Zölle erhoben werden. Führen Subventionen oder Dumping zu einer Schädigung der heimischen Wirtschaft, können Ausgleichsmaßnahmen oder Anti-Dumping-Zölle für die jeweiligen Waren aus den entsprechenden Ländern erhoben werden. Schließlich können gegen Handelsumlenkungen und (drohende) Importanstiege Schutzmaßnahmen verhängt werden. Solche Maßnahmen werden auch von den WTO-Regeln vorgesehen.
Deutsche Zoll-Geschichte
Zölle sind keine Erfindung der Neuzeit, sondern seit je her Teil der Warenwirtschaft. Bereits in der Antike wurden nachweislich Zölle erhoben. Und auch beim Thema Zölle kann man einmal mehr einen deutschen Sonderweg erkennen, der auf dem Flickenteppich der deutschen Gebiete beruhte, jedoch vor allem im 20. Jahrhundert durch geopolitische Veränderungen geprägt war.
Wichtige Stationen der Handelspolitik
1
Um 69 bis 96 n. Chr.
2
um 500 n. Chr.
3
1834
4
1950
Um 69 bis 96 n. Chr.
Erste Zollerhebungen auf heute deutschen Gebieten unter den römischen Kaisern Vespasian und Kaiser Domitian.
um 500 n. Chr.
Einführung des römischen Zoll- und Steuerrechts durch den fränkischen König Chlodwig auf Grundlage der Lex Salica. Zudem überließ Chlodwig den Landesfürsten und Reichstätten die Erhebung von Zöllen (königliches Zollregal).
1834
Gründung des deutschen Zollvereins, dem sich die meisten deutschen Staaten anschlossen. Die Kleinstaaterei aus 34 Einzelstaaten, die alle ihre eigenen Zölle erhoben, führte zuvor zu Handelshemmnissen und Schmuggel.
1950
Die bis heute bestehende deutsche Zollverwaltung entsteht als Teil der Bundesfinanzverwaltung.
Weiterführende Informationen
14.04.2025 - Pressemitteilung - Wirtschaftliche Entwicklung
Pressemitteilung:Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 20251