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Artikel - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

Einstieg zum Bundeswettbewerb „Zukunft Region“

Einleitung

Titelbild zum Artikel Zukunft Region – Einstieg

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Zukunft Region

Bundeswettbewerb „Zukunft Region“

Mit dem Bundeswettbewerb werden der Aufbau von regionalen Netzwerken, die Entwicklung eines thematischen Zukunftskonzeptes und eines darauf beruhenden Umsetzungskonzeptes (Entwicklungsphase) gefördert sowie die Umsetzung dessen im Rahmen von Einzelprojekten (Umsetzungsphase), zudem die Beschäftigung und Weiterbildung einer Projektmanagerin bzw. eines Projektmanagers in den beiden Phasen.

Der erste Förderaufruf folgt dem Oberthema „regioNachhaltig“. Mit der Förderung unter diesem Motto werden Regionen bei der Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation unterstützt. Unter Berücksichtigung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft/Soziales sollen in Regionen unter verstärkter Nutzung von eigenen Potenzialen Entwicklungen

  • zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • zum Strukturwandel
  • zur Erhöhung der Innovationsdynamik sowie zum Beschäftigungswachstum
  • zum Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen
  • und zur Verbesserung von sozialen Aspekten bzw. gesellschaftlicher Teilhabe

angestoßen werden.

Was wird gefördert

Was wird gefördert

Der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ zielt als zweistufiger Prozess in der ersten Phase auf eine stärkere Vernetzung und Kooperation der regionalen Akteure ab (Aufbau eines Netzwerkes und Entwicklung eines thematischen Zukunftskonzeptes einschließlich Umsetzungskonzept), die in der anschließenden zweiten Stufe in der Umsetzung praxisnaher Projekte für die wirtschaftliche Entwicklung der Region münden soll. Regionen, die bereits über ein regionales Entwicklungskonzept verfügen, können auch gleich mit der Umsetzungsphase beginnen, sofern inhaltliche Anknüpfungspunkte zum Oberthema „regioNachhaltig“ bestehen und ein hoher Vernetzungsgrad der relevanten Akteure nachgewiesen werden kann.

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich die Modellhaftigkeit des Vorhabens, d. h. es gilt regionalpolitische Ansätze und Ideen zu entwickeln und zu implementieren sowie deren Wirksamkeit hinsichtlich einer Stärkung strukturschwacher Regionen zu prüfen. Die Konzepte müssen daher grundsätzlich auch auf andere Regionen übertragbar sein. Neben der Übertragbarkeit auf andere Regionen kann sich der Modellcharakter auch darin zeigen, dass über die Einzelwettbewerbe neue Erfahrungen zur Weiterentwicklung der Programme im Gesamtdeutschen Fördersystem gesammelt werden.

Weitere Voraussetzungen

  • Zusammenarbeit von Kommunen und Umsetzungspartnern innerhalb der Region
  • Bereitschaft, am Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer mit anderen geförderten sowie nicht geförderten Regionen mitzuwirken
  • regelmäßige Teilnahme der Projektmanager an regionalen und überregionalen Vernetzungsmaßnahmen
  • Dokumentation des Fortschritts in der Entwicklungsphase sowie der Umsetzungsprojekte

Wer wird gefördert

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind Verbünde aus dem Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) aus mindestens zwei Partnern, von denen mindestens ein Akteur eine kommunale Gebietskörperschaft sein muss. Zudem sind Verbünde außerhalb der GRW-Fördergebiete antragsberechtigt. Bis zu 10 % der für jeden Wettbewerbsaufruf zur Verfügung stehenden Mitteln können im Sinne einer präventiven Regionalpolitik für Vorhaben aus strukturstarken Regionen eingesetzt werden. Eine Mitwirkung von natürlichen Personen in den Verbünden ist möglich, sie zählen jedoch nicht als Partner im Sinne der oben genannten Mindestgröße der Verbünde. Natürliche Personen sind von einer Gewährung von Zuwendungen ausgeschlossen.

In jedem Verbund übernimmt eine Kommune die Rolle eines Koordinators. Die Einreichung einer Antragsskizze und die Antragstellung erfolgen ausschließlich durch die koordinierende Kommune.

Partner können sein, sind aber nicht beschränkt auf

  • weitere Gebietskörperschaften
  • IHKs, Handwerkskammern
  • Vereine
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Was ist eine Region im Sinne der Richtlinie?

Die Partner legen bei der Formierung eines Verbunds, bei der Erstellung des Zukunftskonzepts sowie der Planung von Umsetzungsprojekten einen eigenen Regionsbegriff zugrunde. Geht die definierte Region über das Gebiet einer Kommune hinaus, müssen alle Kommunen bzw. Akteure der jeweiligen Region an der Entwicklung des Zukunftskonzepts beteiligt sein. Auch überregionale Verbünde von Akteuren aus strukturschwachen Regionen sind antragsberechtigt, wenn ein gemeinsames Zukunftskonzept angestrebt wird oder bereits bestehende Entwicklungskonzepte im Wesentlichen deckungsgleich sind und ein unmittelbarer Nutzen für alle beteiligten Regionen generiert werden kann. Verbünde können auch Partner aus nicht-strukturschwachen Regionen einbinden, sofern dies einen Vorteil für die strukturschwache Region bedeutet.


Wie wird gefördert

Wie wird gefördert

Die Zuwendungen werden im Zuge einer Projektförderung gewährt. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen als Fehlbedarfsfinanzierung. Die Fördersätze und -summen müssen im Einklang mit den in Nummer 1.2 der Richtlinie genannten Vorschriften des Beihilferechts stehen. Förderfähig sind folgende Ausgaben bzw. Kosten:

Entwicklungsphase:

  • Personalausgaben bzw. -kosten für die Vollzeitbeschäftigung eines Projektmanagers je Verbund, wobei die maximale Zuwendungssumme hierfür 80.000 Euro brutto jährlich beträgt. Bei Teilzeitbeschäftigung der Projektmanagerin oder des Projektmanagers in der Übergangsphase verringert sich dieser Betrag im Verhältnis zum Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung
  • Ausgaben bzw. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen (inklusive der im Rahmen dieser Maßnahmen anfallenden Ausgaben bzw. Kosten für Reisen des Managers), sofern diese für die Vernetzung, die Koordinierung der Akteure oder die Erstellung des Zukunfts- oder Umsetzungskonzepts erforderlich sind; zudem zählen die im Rahmen dieser Maßnahmen anfallenden Ausgaben bzw. Kosten für Reisen des Managers dazu
  • Ausgaben bzw. Kosten für Sachmittel, sofern diese für die Vernetzung, die Koordinierung der Akteure oder die Erstellung des Zukunfts- oder Umsetzungskonzepts, bspw. im Rahmen von Netzwerktreffen, erforderlich sind. Unter förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten für Sachmittel in der Entwicklungsphase sind insbesondere folgende Positionen zu verstehen, sofern sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Projektdurchführung stehen: Anschaffungen, Dienstleistungen oder Aufträge an Dritte (z. B. Konzeption eines Corporate Designs, Gestaltung und Druck von Flyern, Programmierarbeiten für z. B. Websites oder Apps, Rechtsberatung, Kosten für die Durchführung von Netzwerktreffen oder Umfragen) oder Ausgaben bzw. Kosten für weitere erforderliche Reisen des Managers oder anderer Verbundpartner
  • Machbarkeitsstudien sind nur bis zu einem Umfang von maximal 10 % der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten förderfähig

Nicht förderfähige Ausgaben bzw. Kosten: Beratungsdienstleistungen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Das bezieht sich insbesondere auf Beratung für die Antragstellung und Administration des geförderten Projektes sowie konkreten Ausarbeitung des Zukunftskonzeptes.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten. Die Höhe der einzubringenden Eigenmittel für die Förderung in der Entwicklungsphase beträgt für jeden geförderten Verbund mindestens 10 %. Der Eigenanteil wird je Verbund erbracht, die Verbundpartner sind frei darin, sich diesen untereinander aufzuteilen. Die maximale Fördersumme je Verbund beträgt in der Entwicklungsphase 240.000 Euro brutto.

Umsetzungsphase:

  • Personalausgaben bzw. -kosten für die Vollzeitbeschäftigung eines Projektmanagers je Verbund, wobei die maximale Zuwendungssumme hierfür 80.000 Euro brutto jährlich beträgt. Bei Teilzeitbeschäftigung der Projektmanagerin bzw. des Projektmanagers in der Übergangsphase verringert sich dieser Betrag im Verhältnis zum Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung
  • Ausgaben bzw. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen(inklusive der im Rahmen dieser Maßnahmen anfallenden Ausgaben bzw. Kosten für Reisen des Managers), sofern diese für die Fortsetzung der Umsetzungsprojekte nach Auslaufen der Förderung erforderlich sind
  • Ausgaben bzw. Kosten für Sachmittel. Unter förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten für Sachmittel in der Umsetzungsphase sind zusätzlich zu den oben, unter Entwicklungsphase, genannten Arten alle im Zusammenhang mit der Umsetzung der Einzelprojekte fallenden Ausgaben bzw. Kosten für Sachmittel zu verstehen
  • Investitionen
  • Machbarkeitsstudien sind nur bis zu einem Umfang von maximal 10 % der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten förderfähig. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Finanzinvestitionen sowie Ersatzinvestitionen

Die von der Förderung ausgeschlossenen Ausgaben bzw. Kosten für Beratungsdienstleistungen beziehen sich insbesondere auf Beratung für die Antragstellung und Administration des geförderten Projektes sowie konkreten Ausarbeitung des Zukunftskonzeptes.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten. Die Höhe der einzubringenden Eigenmittel für die Förderung beträgt für jeden Verbund bis einschließlich des dritten Jahres der Umsetzungsphase grundsätzlich mindestens 30 %. Für Verbünde unter Beteiligung mindestens einer finanzschwachen Kommune kann der Eigenanteil um bis zu 10 %-Punkte abgesenkt werden. Der Eigenanteil wird je Verbund erbracht, die Verbundpartner sind frei darin, sich diesen untereinander aufzuteilen. Die maximale Fördersumme je Verbund beträgt in der Umsetzungsphase 1.500.000 Euro brutto.

Bild zu Kontaktdaten

 

Kontakt

Service-Hotline: 030 310078-5511

Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr

E-Mail: zukunft-region@vdivde-it.de

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