Das neue Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ folgt auf das bisherige Programm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ und knüpft an dessen Programmziele und Leitgedanken an.
Das Förderprogramm trägt dem bestehenden Transformationsprozess Rechnung, in dem sich die deutsche Fahrzeug- und Mobilitätsindustrie befindet. Dieser ist geprägt durch Digitalisierung, Systemorientierung sowie dem Ansatz einer nachhaltigen Ressourcenverwendung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt mit dem neuen Programm die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in vorwettbewerblichen, anwendungsgetriebenen Verbundvorhaben der Fahrzeug- und Mobilitätsindustrie mit einem hohen Skalierungs- und Transformationspotential in den Vordergrund.
Die aktuell gültige Fassung der Förderrichtlinie gilt bis zum 30.06.2027.
Ziel des Programms ist es, Unternehmen und Institutionen der deutschen Mobilitätsbranche einen Rahmen zu bieten den technologischen Wandel aktiv zu gestalten und gemeinsam innovative Entwicklungen voranzutreiben, um den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.
Im Rahmen des Programms werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die innovative Lösungen im Kontext der Mobilität auf Straße und Schiene einschließlich angrenzender Wirtschaftszweige und Sektoren hervorbringen. Die entwickelten Lösungen sollen dabei stark an den drei Aspekten Skalierung, Branchenwirkung und Transferpotential ausgerichtet werden. Dies ist bereits in der Konzeptionierung der Forschungsvorhaben zu berücksichtigen. So soll langfristig und nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fahrzeug- bzw. Mobilitätsindustrie geschaffen und ausgebaut werden.
Mit der Richtlinie werden insbesondere anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie adressiert. Im Fokus stehen dabei die drei Leitthemen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Systemfähigkeit.
Für detaillierte Informationen in Bezug auf die drei Leitthemen wird auf die Ausführungen im Förderprogramm verwiesen.
Zur gezielten Schwerpunktsetzung können im Rahmen des Programms regelmäßig Förderaufrufe veröffentlicht werden. Die dort veröffentlichten Festlegungen sind jeweils bindend.
Informationen zum vorangegangenen Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ finden Sie in der Navigationsleiste.