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Artikel - Schlüsseltechnologien

Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ Digital – Nachhaltig – Systemfähig

Einleitung

Innovationen sind ein zentraler Erfolgsfaktor im internationalen Wettbewerb. Für die Fahrzeug- und Mobilitätsindustrie gilt dies in besonderem Maße. Angesichts aktueller Herausforderungen wie Klimaschutz, nachhaltige Ressourcennutzung und Digitalisierung bedarf es massiver Anstrengungen, um Fahrzeuge, Verkehr und Mobilität fit für die Zukunft zu machen.

Mit dem Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ stärkt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auch weiterhin die Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der deutschen Fahrzeugindustrie. Es folgt damit auf das Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“, mit dem das BMWK seit 2015 erfolgreich produkt- und anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen automatisiertes Fahren, innovative Fahrzeuge sowie Systemtechnologien gefördert hat.

Das neue Förderprogramm knüpft daran an und legt seinen Schwerpunkt auf die Entwicklung skalierbarer, industrie- sowie branchenweiter Lösungen mit hohem Transferpotenzial. In zahlreichen, thematisch breit gefächerten Projekten entwickeln Hersteller, Zulieferer, IT-Unternehmen und Forschungseinrichtungen gemeinsam und mit großer Branchenwirkung innovative Technologien mit hohem Anwendungsbezug. Gemeinsame Initiativen sind der Schlüssel für substanzielle Fortschritte beim automatisierten, vernetzten, energieeffizienten und zugleich emissionsarmen Fahren auf der Straße und Schiene. Die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit schafft die Grundlage für die künftige Anwendung der Technologien in Produkten und Prozessen der Fahrzeugbranche.

Das Förderprogramm DNS

Das Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“

Das neue Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ folgt auf das bisherige Programm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ und knüpft an dessen Programmziele und Leitgedanken an.

Das Förderprogramm trägt dem bestehenden Transformationsprozess Rechnung, in dem sich die deutsche Fahrzeug- und Mobilitätsindustrie befindet. Dieser ist geprägt durch Digitalisierung, Systemorientierung sowie dem Ansatz einer nachhaltigen Ressourcenverwendung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt mit dem neuen Programm die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in vorwettbewerblichen, anwendungsgetriebenen Verbundvorhaben der Fahrzeug- und Mobilitätsindustrie mit einem hohen Skalierungs- und Transformationspotential in den Vordergrund.

Die aktuell gültige Fassung der Förderrichtlinie gilt bis zum 30.06.2027.

Ziel des Programms ist es, Unternehmen und Institutionen der deutschen Mobilitätsbranche einen Rahmen zu bieten den technologischen Wandel aktiv zu gestalten und gemeinsam innovative Entwicklungen voranzutreiben, um den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

Im Rahmen des Programms werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die innovative Lösungen im Kontext der Mobilität auf Straße und Schiene einschließlich angrenzender Wirtschaftszweige und Sektoren hervorbringen. Die entwickelten Lösungen sollen dabei stark an den drei Aspekten Skalierung, Branchenwirkung und Transferpotential ausgerichtet werden. Dies ist bereits in der Konzeptionierung der Forschungsvorhaben zu berücksichtigen. So soll langfristig und nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fahrzeug- bzw. Mobilitätsindustrie geschaffen und ausgebaut werden.

Mit der Richtlinie werden insbesondere anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie adressiert. Im Fokus stehen dabei die drei Leitthemen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Systemfähigkeit.

Für detaillierte Informationen in Bezug auf die drei Leitthemen wird auf die Ausführungen im Förderprogramm verwiesen.

Zur gezielten Schwerpunktsetzung können im Rahmen des Programms regelmäßig Förderaufrufe veröffentlicht werden. Die dort veröffentlichten Festlegungen sind jeweils bindend.

Informationen zum vorangegangenen Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ finden Sie in der Navigationsleiste.

Digitalisierung

Die Digitalisierung verändert Fahrzeug- und Mobilitätssysteme grundlegend. Sie ist die Basis für Schlüsseltechnologien wie das Automatisierte Fahren, KI-basierte Entwicklungs- und Produktionsprozesse und intelligente Fahrzeugarchitekturen. Im Rahmen der digitalen Transformation fokussieren sich technologische Entwicklungen zunehmend auf vernetzte, skalierbare und interoperable Systeme. Reale Produkte oder Systeme stehen in engem Zusammenhang mit deren digitalen Abbildungen und den zugrundeliegenden Datenökosystemen.

Im Rahmen des Förderprogramms können unter anderem folgende Themenbereiche verfolgt werden:

  • Künstliche Intelligenz und Methoden des maschinellen Lernens
  • Digitale Zwillinge, Verwaltungsschalen, simulationsbasierte Verfahren und Produktentwicklungsprozesse
  • Integrierte Entwicklung von Soft- und Hardware
  • Daten, Datenökosysteme und Subsysteme
  • Softwaredefinierte, intelligente Fahrzeuge
  • Hochautomatisiertes und Autonomes Fahren
  • Vernetztes und kooperatives Fahren

Nachhaltigkeit

Nachhaltige Prozesse und Technologien über den gesamten Produktlebenszyklus sind bereits heute wettbewerbsrelevant. Zukünftige Kundenanforderungen erfordern die nachhaltige Nutzung von Ressourcen sowie transparente Nachverfolgung von Komponenten und Rohstoffquellen. Gesellschaftliche Herausforderungen wie der Klimaschutz werden maßgeblich durch die Mobilität der Zukunft beeinflusst. Die Entwicklung nachhaltiger Fahrzeuge im Rahmen eines Life-Cycle-Assessments kann diesbezüglich einen hohen Beitrag leisten.

Im Rahmen des Förderprogramms können unter anderem folgende Themenbereiche verfolgt werden:

  • Nachhaltige Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten
  • Geschlossene Material- und Produktkreisläufe
  • Skalierbare und industrialisierbare Prozesse in Entwicklung, Produktion und Fertigung
  • Ganzheitliche, transparente und standardisierte Life Cycle Assessments
  • Innovative Technologien, die zukunftsweisende Antriebskonzepte, Fahrzeugleichtbaulösungen, erhöhte Energieeffizienz berücksichtigen
  • Methoden und Prozesse zur Realisierung einer effizienten Logistik

Systemfähigkeit

Gemeinsame Herausforderungen brauchen gemeinsame Initiativen. Der technologische Wandel erfordert systemweite, standardisierbare und universell anwendbare Konzepte mit hohem Transferpotenzial. Dabei gewinnt die Entwicklung innovativer Gesamtsysteme zunehmend an Bedeutung.

Im Rahmen des Förderprogramms können unter anderem folgende Themenbereiche verfolgt werden:

  • Innovative systemische Mobilitätslösungen
  • Optimierung systemischer Mobilitäts-, Fahrzeug- und Produktionslösungen
  • Optimierte Softwarearchitekturen und Fahrzeugfunktionen
  • Technologische Lösungen zur Erhöhung der Interoperabilität
  • Technologien zu intelligentem, datengestützten Verkehrsmanagement
  • Vernetzung von Güter- und Personenverkehr

Projektförderung und Beratung

Projektförderung und Beratung

Für die Abwicklung der Projektförderung im Rahmen des Programms hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Projektträger TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH beauftragt. Der Projektträger unterstützt als Ansprechpartner in allen Phasen der Forschungsprojekte – von der Skizzeneinreichung bis zur Abschlussdokumentation.

Hinweise zum zweistufigen Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage Ihrer Projektskizze (erste Stufe), kann im Falle einer positiven Bewertung und – nach Aufforderung - ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.

Auf folgende Punkte wird ausdrücklich hingewiesen:

  • Bei den zu fördernden Vorhaben muss es sich um Verbundvorhaben handeln, an denen mindestens zwei Partner beteiligt sind
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere juristische Personen des Privatrechts und unternehmerisch tätige Personengesellschaften
  • Ferner sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die jeweils über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen, antragsberechtigt
  • Zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (bei Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (zum Beispiel bei Hochschulen, Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt
  • Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen

Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen und Verfahren sind der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von FuE-Projekten im Förderprogramm „DNS der nachhaltigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ zu entnehmen. Deren Beachtung hilft Ihnen und uns, während aller Phasen des Antragverfahrens einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

Zusätzlich bietet Ihnen das Förderportal des Bundes einen Zugang zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung. Sie finden hier zum Beispiel Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben, Zugang zu Formularen und mehr.

Hinweise zum Einreichen der Projektskizze

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt ausschließlich über das Portal „easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen“. Dort sind die Grunddaten des Vorhabens einzutragen und die Projektskizze (als PDF-Datei) hochzuladen. Entgegen dem Hinweis aus dem elektronischen Antragssystem sind sowohl eine Unterschrift als auch das postalische Einreichen nicht erforderlich.

Das Programm ist ein offenes Programm, in dessen Rahmen Sie grundsätzlich jederzeit Projektskizzen einreichen können. Eine Bewertung im wettbewerblichen Verfahren erfolgt jedoch ausschließlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September für die jeweils bis dahin eingereichten Projektskizzen.

Zusätzlich zur regulären Skizzeneinreichung ist im Rahmen des Programms eine gezielte Schwerpunktsetzung über gesonderte Förderaufrufe möglich. Für die Einreichung von Projektskizzen im Zuge dieser Aufrufe sind die dort jeweils veröffentlichten Festlegungen bindend.

Weitere Informationen mit Hinweisen zum Einreichen von Projektskizzen sind dem „Leitfaden zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen“ zu entnehmen.

Informationen zu den Aufgaben des Projektträgers

Der Projektträger unterstützt in allen Phasen der Forschungsprojekte von der Skizzeneinreichung bis zur Abschlussdokumentation. Er ist Ansprechpartner zum Beispiel für die folgenden Aspekte:

  • Hinweise zur Erstellung von Projektskizzen, in denen die Projektidee kurz und prägnant darzustellen ist
  • Unterstützung bei der Erstellung der Vorhabenbeschreibung des jeweiligen Forschungskonsortiums und bei der individuellen Antragstellung
  • Begleitung während der Projektlaufzeit
  • Beratung bezüglich der Erstellung des Schlussberichts und des Verwendungsnachweises

Die Kontaktdaten des Projektträgers sind untenstehend zu finden.

Nationale Kontaktstelle Verkehr

Nationale Kontaktstelle Verkehr

Die geförderten FuE-Projekte sind dazu angehalten, das große Transfer- und Skalierungspotential im Programm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ zu nutzen, indem sie an internationalen Standardisierungsaktivitäten mitwirken. Durch eine aktive Mitarbeit in Gremien und Kooperationen sollen Vorhabenergebnisse gezielt europaweit und international sichtbar und nutzbar gemacht werden.

Die Nationale Kontaktstelle Verkehr unterstützt deutsche Akteure, die in den Bereichen Mobilität und Verkehr an den europäischen Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation teilnehmen möchten. Im aktuellen Programm Horizont Europa bildet sie gemeinsam mit vier weiteren Fachkontaktstellen eine zentrale Anlaufstelle für die Maßnahmen des Förderbereichs Cluster 5: Klima, Energie und Mobilität (KEM): NKS-KEM.

Auslaufendes Förderprogramm NFST

Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ - auslaufend

Im ausgelaufenen Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) förderte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seit 2015 produkt- und anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den folgenden drei Programmsäulen:

  • Automatisiertes Fahren
    Elektronische Systeme und innovative Softwareentwicklungen ermöglichen schon heute eine Teilautomatisierung einzelner Fahrfunktionen, bspw. durch Fahrerassistenzsysteme. Mit zunehmender Automatisierung soll eine komplette Übernahme aller Fahraufgaben durch das Fahrzeug im Straßen- und Schienenverkehr erreicht werden. In NFST wurden FuE-Projekte gefördert, die sich unter anderem mit den Themenfeldern Sensorik und Aktorik, hochgenaue Lokalisation, V2V- und V2X-Kommunikation, Mensch-Maschine-Interaktion sowie angepasste Testverfahren und Validierung befassen.
  • Innovative Fahrzeuge
    Mit der Entwicklung innovativer Fahrzeugtechnologien können im Straßen- und Schienenverkehr Einsparungen bei Energieverbrauch und Emissionen erzielt werden und damit zur ganzheitlichen Dekarbonisierung des bodengebundenen Verkehrs beitragen. Die hier geförderten Projekte bearbeiten die Themenfelder Effizienzsteigerung durch Leichtbau, Optimierung aerodynamischer Eigenschaften, innovative Antriebstechnik und Optimierungen im Antriebsstrang.
  • Systemtechnologien
    Im Jahr 2021 wurde das Förderprogramm NFST um die dritte Säule Systemtechnologien erweitert. Sie fokussiert auf Forschungs- und Entwicklungsansätze, die das Fahrzeug im Kontext seiner vor- und nachgelagerten bzw. seiner umgebenden Systeme betrachten. Die hier angesiedelten Forschungsprojekte adressieren die Themenfelder Wertschöpfung und digitale Transformation, Mobilität und Verkehr mit Blick auf die Vernetzung zwischen Fahrzeugen und digitaler Infrastruktur sowie innovative Lösungen für Produktion und Logistik.

Innerhalb des Programms wurden sowohl technologische Lösungsansätze für das Fahrzeug selbst als auch solche für das Fahrzeug als Bestandteil vernetzter Systeme erarbeitet.

Mit dem Förderprogramm wurden vor allem die folgenden Ziele verfolgt:

  • Stärkung der Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit der deutschen Industrie unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittelständischer Unternehmen
  • Entwicklung neuer Technologien bis hin zum Nachweis der Einsatzfähigkeit (prototypische Erprobung)
  • Für die Dauer der Maßnahme 35c des Konjunkturprogramms bildete das Förderprogramm zudem den programmatischen Rahmen für die Unterstützung von Forschung und Entwicklung in zentralen transformationsrelevanten Themenfeldern für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft

Das Förderprogramm NFST wurde durch die Förderrichtlinie „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ zum 15.12.2024 ersetzt. Alle über NFST geförderten FuE-Projekte werden planmäßig zu Ende geführt.

In den nachstehenden Projektsteckbriefen können die aktuell laufenden FuE-Projekte nachgelesen werden.

Kontakt

Ansprechpartner

TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH
Projektträger Bodengebundene Verkehrstechnologien
Am Grauen Stein
51105 Köln

Telefonnummer: +49 (0)221 806-4158
Fax: +49 (0)221 806-3496
E-Mail: BVt-DNS@tuv.com

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