Allgemeine Hinweise
Projektantrag auf Ausgabenbasis (AZA) | Projektantrag auf Kostenbasis (AZK) |
Informationen für Ihre Projektbegleitung stehen in den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (ANBest-P) zur Verfügung | Informationen für Ihre Projektbegleitung stehen in den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) zur Verfügung |
Beide Dokumente enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Die jeweiligen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Zusammenarbeit mit Dritten – Verbundprojekte
Bei Verbundprojekten ist eine Kooperationsvereinbarung unter Beachtung der dargestellten Regelung aus dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ zu erstellen.
Antragsänderungen
Sollten Änderungen im Projektplan wie Mittelumwidmungen, Änderungen der Liste der Geräte oder Gegenstände, Laufzeitänderungen, etc. auftreten, können diese mit einem formlosen Schreiben an den Projektträger beantragt werden.
Teilnahme am profi-Online-Verfahren
Für die Projektbegleitung ist die Nutzung von profi-Online erforderlich. Alle Dokumente wie z.B. Zahlungsanforderungen, Zwischenberichte, Zwischennachweise, Verwendungsnachweise werden hier webbasiert ausgefüllt und bearbeitet. Bitte beachten Sie: Alle genannten Dokumente sind zudem rechtverbindlich unterschrieben dem Projektträger per E-Mail an psa-assistenz@vdivde-it.de zu zusenden.
Sie haben über profi-Online immer einen aktuellen Überblick über den Bearbeitungsstatus Ihrer Unterlagen.
Mit Ihrem Zuwendungsbescheid haben Sie entsprechende Hinweise und einen Antrag zu diesem Verfahren erhalten. Bitte senden Sie den ausgefüllten Teilnahmeantrag an den Projektträger, psa-assistenz@vdivde-it.de. Dieser steht Ihnen auch für nähere Auskünfte über das Verfahren zur Verfügung.
Zahlungsanforderungen
In dem Dokument Hinweise für Zahlungsempfänger erhalten Sie Informationen zu den Zahlungsanforderungen, Ausgabennachweis, Zwischennachweis, Verwendungsnachweis und Jahresabrechnung.
Zwischennachweise
Für Vorhaben deren Laufzeit über den 31.12.2022 hinaus geht, ist laut Nebenbestimmungen ein zahlenmäßiger Zwischennachweis zu erstellen.
Das Formular für den zahlenmäßigen Zwischennachweis 2022 wird Ihnen in der profi-Online-Webapplikation bereitgestellt. Dieser ist vom Zuwendungsempfänger über profi-Online auszufüllen und einzureichen.
Im Zwischennachweis sind sämtliche projektspezifischen Ausgaben bzw. Kosten des letzten Haushaltsjahres 2022 einzutragen, ggf. auch ein „Null-Zwischennachweis“, wenn keine Ausgaben bzw. Kosten angefallen sind.
Sachberichte als Teil eines Zwischennachweises dürfen mit dem nächstfälligen Sachbericht verbunden werden, wenn der Berichtszeitraum für ein Kalenderjahr drei Monate nicht überschreitet. Dieses gilt somit für Vorhaben, die erst ab dem 01.10.2022 starten. Die Zwischenberichte sind in elektronischer Form vorzulegen.
Weiterhin beinhaltet der Zwischenbericht auch den fortgeschriebenen Verwertungsplan für das Vorhaben ggf. Teilvorhaben.
Wir bitten Sie, die Unterlagen:
- Zwischennachweis
- Zwischenbericht inkl. fortgeschriebener Verwertungsplan
bis spätestens zum 30.04.2023 ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben per E-Mail an psa-assistenz@vdivde-it.de zu senden.
Für ein sicheres Versenden von Dokumenten steht Ihnen auch unser Uploadtool unter https://upload.vdivde-it.de/tools/ zur Verfügung.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis besteht gemäß Punkt 9.2.4. der Richtlinie aus einem Sachbericht, dem zahlenmäßigen Nachweis und einem aktualisieren Verwertungskonzept.
Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) | Zuwendung auf Kostenbasis (AZK) |
Sachberichte müssen zwingend auch die Vorgaben der Nr. 6.2.1 ANBest-P berücksichtigen.
Dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis ist nach Maßgabe der Nr. 6.2.2 ANBest-P eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste) beizufügen. Ein Vordruck für den zahlenmäßigen Nachweis wird Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in „profi-online“ zur Verfügung gestellt
| Sachberichte müssen zwingend auch die Vorgaben der Nr. 7.3 ANBest-P-Kosten berücksichtigen.
Dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis ist nach Maßgabe der Nr. 7.4 ANBest-P-Kosten eine Nachkalkulation und ein Nachweis über die Finanzierung des Vorhabens beizufügen. Dieser ist durch eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste) zu ergänzen. Ein Vordruck für den zahlenmäßigen Nachweis wird Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in „profi-online“ zur Verfügung gestellt.
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Die Frist für Ihren Verwendungsnachweis endet spätestens 6 Monate nach Ende der Laufzeit oder Beendigung des Projektes.
Außendarstellung
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie als Zuwendungsempfänger eine projektbezogene Außendarstellung (Broschüre, Internetseite, Plakat, Messestand etc.) planen. Wir stellen Ihnen das BMWK-Logo mit Förderzusatz zur Verfügung.