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Artikel - Netzpolitik

Netzpolitik

Einleitung

Eine moderne Netzpolitik gestaltet den digitalen Wandel für Unternehmen und Bürger, ermöglicht Innovationen durch neue Geschäftsmodelle und sorgt für faire Teilhabe am technologischen Fortschritt.

Freies Internet ist ein unverzichtbarer Baustein der digitalen Gesellschaft. Es bietet Raum für die individuelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig bietet die digitale Vernetzung neue Chancen für Wachstum und Wohlstand. Das BMWK sorgt in verschiedenen Bereichen für einen klaren Ordnungsrahmen und gute Wettbewerbsbedingungen für digitale Märkte, Infrastrukturen und Plattformen. Zentrale Arbeitsfelder sind unter anderem die Sicherung der Netzneutralität und die erleichterte Weiterverwendung von öffentlichen Daten für Unternehmen.

Computerchip zum Thema Digitalisierung

© Raimundas/stock.adobe.com

Den digitalen Wandel gestalten

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Digitale Plattformen

Einen neuen Ordnungsrahmen für die digitale Ökonomie schaffen

Soziale Netzwerke im Internet, Vergleichs- und Bewertungsportale, Suchmaschinen, Sharing-Plattformen, App Stores, Online-Marktplätze und Medienplattformen bestimmen zunehmend nicht nur unseren digitalen Alltag, sie verändern und beeinflussen weit mehr: Neue Geschäftsmodelle, den Umgang mit und die Verwertung von Daten, den Wettbewerb und Fragen des Datenschutzes und der Datensouveränität.

Das BMWK will den Ordnungsrahmen weiterentwickeln, um mehr Investitionen und Innovationen auf Grundlage eines fairen Wettbewerbs zu ermöglichen und gleichzeitig individuelle und unternehmerische Grundrechte und Datensouveränität zu sichern.

Offener Dialogprozess für digitale Ordnungspolitik: Vom Grünbuch zum Weißbuch

Mit dem „Grünbuch Digitale Plattformen“ als Teil der Digitalen Strategie 2025 hat das BMWK einen breiten und intensiven Diskussionsprozess angestoßen, um diese Aspekte und mögliche Regeln und Rahmenbedingungen für digitale Plattformen zu diskutieren. Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Non-Profit-Organisationen sowie Wissenschaftler und Bürgerinnen und Bürger haben sich am Konsultationsprozess beteiligt: Über 260 Online-Beiträge und 70 ausführliche Stellungnahmen wurden eingereicht. Die Ergebnisse der Konsultationen sind in das „Weißbuch Digitale Plattformen“ eingeflossen. Es legt konkrete Vorschläge für eine digitale Ordnungspolitik vor und ist dabei bewusst auch für die europäische Debatte formuliert. Mehr erfahren.

Ein Wettbewerbsrecht für die digitale Ökonomie: 9. GWB-Novelle

Mit der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (PDF, 708 KB) verbessert die Bundesregierung den Ordnungsrahmen für eine digitalisierte Wirtschaft im Bereich der Missbrauchs- und Fusionskontrolle. Die ökonomischen Besonderheiten digitaler Märkte werden damit berücksichtigt – und ein wirksamer Schutz vor Missbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen sowie eine effektive Fusionskontrolle sichergestellt. Mehr erfahren.

Titelbild des Weissbuchs Digitale Plattformen; Quelle: BMWi / Herr Müller

© BMWi / Herr Müller

Weissbuch Digitale Plattformen

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Netzneutralität

Netzneutralität wahren, Innovationen ermöglichen

Unter dem Stichwort "Netzneutralität" wird seit einigen Jahren darüber diskutiert, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Netzbetreiber bei der Übertragung von Daten in ihren Netzen Unterschiede machen dürfen.

Netzneutralität bedeutet die ungehinderte, diskriminierungsfreie Übermittlung aller Datenpakete - unabhängig davon, woher die Daten stammen, wer sie empfangen soll und welche Inhalte sie haben.

Eine differenzierte Datenübertragung ist wichtig, um die Erbringung qualitätssensitiver Dienste sicherzustellen, etwa bei vorübergehender Überlastung von Teilen des Netzes. Vor allem für den Empfang von audiovisuellen Inhalten in Echtzeit bedarf es einer besonderen Übertragungsqualität (Quality of Service), damit die Übertragung in einer angemessenen Bild- und Tonqualität erfolgen kann. Diese Dienste können Informations- und Unterhaltungsprogramme von Fernsehsendern umfassen, aber auch Schulunterricht oder Vorlesungen auf Abruf in Intelligenten Bildungsnetzen. Für telemedizinische Anwendungen in Intelligenten Gesundheitsnetzen bedarf es zum Teil garantierter Übertragungsraten. Mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurden die europäischen Regeln für ein offenes Internet auch auf nationaler Ebene gesichert.

Mehr dazu finden Sie hier.

Fachdialog Netzneutralität

Ein Fachdialog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) trägt zu einer wissenschaftlich fundierten und sachlichen Debatte wirtschafts- und gesellschaftspolitisch wichtiger Fragen der Netzneutralität bei. Ziel der kombinierten Studien- und Workshop Reihe war es, aktuelle Entwicklungen zu analysieren sowie Handlungsbedarf im Bereich der Regulierung und Rechtsetzung zu identifizieren.

Keyvisual zu G20, Symboldbild für Digitalisierung; Quelle: iStock.com/Yakobchuk

© iStock.com/Yakobchuk

De.Digital

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Mehr Rechtssicherheit bei WLAN

Keine Störerhaftung mehr für Anbieter von Internetzugängen

Durch die Digitalisierung von Wirtschaft und Alltag erwarten wir heute schnelles Internet, immer und überall. Mit einer Gesetzesänderung stellt die Bundesregierung die Weichen für mehr öffentliche WLAN-Hotspots und besseren Netzzugang.

In deutschen Städten soll mobiles Internet über WLAN in Zukunft für alle verfügbar sein. Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken sollen rechtssicher freies WLAN anbieten können – für schnelles Internet immer und überall.

Erste Voraussetzung dafür ist eine klare Rechtslage. Denn bislang konnten die Betreiber offener Hotspots als "Störer" für Rechtsverletzungen der Nutzer ihres WLAN auf Unterlassung in Anspruch genommen und abgemahnt werden (sogenannte „Störerhaftung“). Vor allem kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels haben deshalb trotz des damit verbundenen Wettbewerbsnachteils oft auf die Bereitstellung von WLAN-Internetzugängen verzichtet - und damit auf potenzielle Kunden.

Endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Vor diesem Hintergrund hat das BMWK das Telemediengesetz überarbeitet und dadurch Rechtssicherheit für potenzielle WLAN-Betreiber geschaffen: Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 13. Oktober 2017 entfällt die viel kritisierte „Störerhaftung“ für Internetzugangsanbieter. Ab sofort können auch keine Kosten mehr geltend gemacht werden, insbesondere keine Abmahnkosten, die mit der Störerhaftung in Zusammenhang stehen. Außerdem darf kein WLAN-Betreiber von einer Behörde dazu verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren, sein WLAN zu verschlüsseln oder dauerhaft zu schließen.

Die Novelle schafft den gesetzlichen Rahmen, damit deutschlandweit offenes WLAN eingeführt werden kann.

Auf der anderen Seite trägt die Novelle aber auch dem Recht auf geistiges Eigentum und seinen europarechtlichen Vorgaben angemessen Rechnung. Bei Urheberrechtsverletzungen können Rechteinhaber im Einzelfall Nutzungssperren erwirken, um die Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung zu verhindern.

Voraussetzung dafür ist aber, dass der Rechteinhaber keine andere Möglichkeit hat, der Verletzung seines Rechts entgegenzuwirken und dass die Sperrung zumutbar und verhältnismäßig ist. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Sperrmaßnahme nicht zu „Overblocking“ führt und damit über ihr Ziel hinausschießt. Die vor- und außergerichtlichen Kosten für die Geltendmachung solcher Nutzungssperren dürfen nicht dem WLAN-Betreiber auferlegt werden.

Mehr zum Thema finden Sie hier.

Stellungnahmen

Stellungnahmen von Ländern, Verbänden und Unternehmen zum WLAN-Gesetzentwurf

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Freie Routerwahl

Gesetzliche Neuregelung stärkt Verbraucher und Wettbewerb

Einige Netzbetreiber haben ausschließlich eigene Router für den Breitbandanschluss der Verbraucher zugelassen. Eine gesetzliche Neuregelung ermöglicht nun die freie Gerätewahl und schafft mehr Wettbewerb.

Die freie Routerwahl stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher und ermöglicht wieder mehr Wettbewerb. Dafür hat das BMWK eine gesetzliche Regelung zur Routerfreiheit eingebracht, die im November 2015 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde (Gesetzentwurf (PDF: 110 KB)). Die Vorgabe einiger Netzbetreiber, ausschließlich eigene Router zuzulassen, hat nicht nur eine freie Produktauswahl für die Verbraucherinnen und Verbraucher verhindert, sondern auch den Wettbewerb beschränkt, da die Hersteller von Routern und Modems in hoher Abhängigkeit von einigen wenigen Netzbetreibern stehen. Das Gesetz trat zum 1. August 2016 in Kraft. Mehr erfahren.

Ruder-Wettkampf symbolisiert Wettbewerbspolitik

© iStock.com/simonkr

Funktionierenden Wettbewerb schützen

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Open Data

Mit offenen Daten digitale Geschäftsmodelle ermöglichen

Daten sind eine wichtige Triebkraft der Wirtschaft im digitalen Zeitalter. Einerseits hat die verfügbare Datenmenge erheblich zugenommen. Anderseits entwickeln sich mit dem Anstieg der Datenmenge auch die Technologien zur Analyse, Nutzung und Verarbeitung rasant weiter und ermöglichen eine Vielzahl neuer Dienste und Anwendungen.

Auch der öffentliche Sektor erfasst, erstellt und reproduziert ein breites Spektrum an Informationen aus Bereichen wie beispielsweise Wirtschaft, Geografie, Soziales, Verkehr, Tourismus oder Wetter. Er gilt deshalb als die größte Informationsquelle Europas. Dabei besitzen gerade Daten des öffentlichen Sektors, die der Informationsfreiheit unterliegen - darunter etwa Landkarten, statistische Daten, Gerichtsurteile sowie Melde- und Patentregister - großes Potenzial für junge, aufstrebende Unternehmen.

Als frei nutzbare Daten ("Open Data") können diese Daten die Basis für innovative Produkte und Dienstleistungen sein, die auf der Verwendung, dem Aggregieren oder Kombinieren von nutzbaren Daten beruhen - beispielsweise für Navigationssysteme in Fahrzeugen, Wettervorhersagen, mobile Anwendungen oder Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Mehr erfahren.

Preisbindung bei E-Books

Auch E-Books als Kulturgut schützen

Durch die Digitalisierung unserer Wirtschaft befindet sich auch der Buchmarkt in einem tiefgreifenden Wandel: Bücher werden in wachsendem Maße über das Internet verkauft - dabei erfreuen sich elektronische Bücher (E-Books) immer größerer Beliebtheit.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (PDF: 242 KB) schützt das Kulturgut Buch auch im digitalen Zeitalter und sichert die Vielfalt von Buchtiteln und Buchhandlungen auch in Zukunft. Es wird klargestellt, dass E-Books als Substitute gedruckter Bücher unter die gesetzliche Preisbindung für Bücher fallen.

Durch das Gesetz wurde außerdem mehr Rechtssicherheit geschaffen: Denn die gesetzliche Preisbindung gilt nun für alle Buchverkäufe an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, ist also vom Sitz des Händlers unabhängig.

Buchpreisbindung sorgt für Vielfalt und leistungsfähigen Markt

Bücher sollen überall zu gleichen Preisen erhältlich sein - breit sortierte Buchhandlungen sollen dabei die Versorgung mit Büchern in der Fläche sicherstellen. Außerdem gewährleistet die Buchpreisbindung, dass eine Fülle von kleinen und mittleren Verlagen besteht, die wiederum einer Vielzahl von Autoren die Veröffentlichung ihrer Werke ermöglicht.

E-Books werden durch die Preisbindung für Verleger und Buchhändler ökonomisch attraktiver. So setzt das Gesetz auch Anreize für weitere innovative Entwicklungen auf dem Buchmarkt, zum Beispiel im Bereich der elektronischen Buchformate oder bei den digitalen Vertriebsmodellen. Das Buchpreisbindungsgesetz sichert so einen leistungsfähigen Markt für Bücher in Deutschland und fördert deren Rolle als Kulturgut.

Pressemitteilungen

  • 01.09.2022 - Pressemitteilung - Digitalisierung

    Innovative und verantwortungsvolle Datennutzung forcieren

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

Netzwerkkabel zum Thema Netzpolitik