Cover des Aktionsplans Gebotszone

Deutschland ist Drehscheibe des europäischen Stromhandels. Mit fortschreitendem Zusammenwachsen der europäischen Strommärkte wächst auch der Transportbedarf im deutschen Stromnetz. Die neue EU-Strommarkt-Verordnung (EU) 2019/943 sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 die grenzüberschreitenden Stromleitungen zu mindestens 70 Prozent für den internationalen Stromhandel freigegeben werden müssen. Das wäre ein sprunghafter Anstieg, der zu erheblichen Netzengpässen führen würde. Deshalb sieht die Verordnung vor, dass jeder Mitgliedstaat eine Übergangsfrist bei der Grenzöffnung erhalten kann, sofern er einen sognannten Aktionsplan vorlegt. Der Aktionsplan soll konkrete Maßnahmen aufführen, mit denen der Mitgliedstaat seine Netzengpässe zu verringern beabsichtigt. In diesem Fall muss der Zielwert von 70 Prozent erst zum 31. Dezember 2025 erreicht werden.

Die Bundesrepublik Deutschland hat der Europäischen Kommission und dem Verband der europäischen Regulierer (ACER) am 28. Dezember 2019 den „Aktionsplan Gebotszone“ vorgelegt. Er enthält nationale Maßnahmen und regionale Initiativen, um das Stromnetz für die gesteigerte Transportaufgabe fit zu machen. Das übergreifende Ziel des Plans ist der Erhalt der einheitlichen deutschen Gebotszone und die Stärkung des grenzüberschreitenden Stromhandels. Dafür setzt Deutschland insbesondere auf die Stärkung und Höherauslastung der Übertragungsnetze.