Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Zusammenhang mit der Potenzialschätzung der Bundesregierung zur Ableitung der Konjunkturkomponente weiter zu erhöhen, werden alle notwendigen Daten und Programme für die Jahresprojektion 2023 hier vollumfänglich veröffentlicht.

Die Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials erfolgt im Rahmen des gemeinsamen EU-Verfahrens nach dem Produktionsfunktionsansatz. Diese gemeinsame EU-Methode wurde in der technischen EU-Arbeitsgruppe „Produktionslücken" (Output Gap Working Group, OGWG) des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Europäischen Union konzipiert und wird dort kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt – auch im Hinblick auf in der Öffentlichkeit diskutierte Kritikpunkte (wie Korrekturanfälligkeit des Indikators, übermäßige Prozyklizität oder Unterschätzung des Produktionspotenzials). Die Bundesregierung wird sich diesbezüglich weiter aktiv einbringen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung, das Konjunkturbereinigungsverfahren auf Grundlage der in den letzten 10 Jahren gewonnenen Erkenntnisse – zum Beispiel durch systemische Krisen – zu evaluieren. Weitere Informationen sind hier verfügbar.

Eine Diskussion der Potenzialschätzung findet sich beispielsweise im Monatsbericht 07-2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Mut zur Lücke? Bestimmung der wirtschaftlichen Kapazitätsauslastung als Grundlage der Haushaltspolitik - eine technische Herausforderung vor allem in Krisenzeiten”. In den darin enthaltenen Fundstellen wie beispielsweise der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus dem Jahr 2019 erstellten Studie unter dem Titel „Potenzialschätzung und Produktionslücken – Analyse von Revisionen und Zyklizität”(Kieler Beiträge zur Wirtschaftspolitik Nr. 19) werden unter anderem auch die Revisionseigenschaften des Produktionspotenzials vertieft analysiert.

Weitere Details/Verweise einschließlich der Informationen über das von der Europäischen Kommission angewandte Verfahren auch für andere EU-Mitgliedstaaten finden sich im ebenfalls hier veröffentlichten Hinweisblatt „Ergänzende Unterlagen zur Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials“.