Der aktuelle Koalitionsvertrag gibt vor, dass das Bergrecht des Bundes modernisiert werden soll. Hinsichtlich der heimischen Rohstoffförderung heißt es im Koalitionsvertrag, dass der heimische Rohstoffabbau erleichtert und ökologisch ausgerichtet werden soll.

Das BMWK hat daher am 3. Februar 2023 die Zivilgesellschaft und Wirtschaftsverbände konsultiert, wie das Bundesberggesetz aus ihrer Sicht geändert werden sollte. Stellungnahmen konnten bis zum 6. März 2023 eingereicht werden. Dies sind die Stellungnahmen der NGOs und Verbände, aber auch von Einzelpersonen, die sich akademisch mit dem Bergrecht befassen.