Was sind die Vorteile von CETA?

CETA steht für Comprehensive Economic and Trade Agreement und stellt ein Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und Kanada dar. Ziel dieses umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, Agrarprodukte und Dienstleistungen sowie im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.

CETA ist ein modernes Freihandelsabkommen zwischen Industriestaaten und sieht eine weitreichende Marktöffnung unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, Arbeitnehmerrechten und der Gewährleistung der Daseinsvorsorge vor. Unternehmen und Beschäftigte in der Exportwirtschaft werden durch CETA direkte Vorteile haben, die mittelbar auch in andere Bereiche hineinwirken.

Kanada lag 2016 mit 9,4 Milliarden Euro Ausfuhrvolumen und 4,1 Milliarden Euro Einfuhrvolumen auf Platz 25 der Rangliste für deutsche Exporte und ist damit ein mittelgroßer Handelspartner, derzeit beispielsweise im Rang vor Thailand oder Portugal. Nach Schätzungen der Bundesbank betrug der Bestand deutscher Direktinvestitionen in Kanada 2015 14,8 Milliarden Euro; der Bestand kanadischer Investitionen in Deutschland belief sich auf rund 1 Milliarde Euro.

Für knapp 98 Prozent aller zwischen der EU und Kanada gehandelten Waren werden die Zölle abgeschafft. Für den weitaus größten Teil gilt dies schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bislang sieht das kein anderes Abkommen der EU vor. Übergangsfristen gelten für beide Seiten vor allem für Automobile und im Schiffbau.

Nach Berechnungen der Europäischen Kommission ergeben sich durch den Zollabbau für europäische Exporteure Einsparungen in Höhe von rund 590 Millionen Euro jährlich.

CETA wird den Handel mit Dienstleistungen erleichtern. Europäischen Unternehmen wird vor allem in den Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Energie und Seeverkehr der Zugang zum kanadischen Markt gewährt.

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass das BIP der EU dadurch um bis zu 5,8 Milliarden Euro pro Jahr wachsen könnte.

Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens hat die Europäische Kommission einen großen Verhandlungserfolg erzielt. Der CETA-Entwurf sieht einen großen Schritt zur Marktöffnung vor, insbesondere weil in Kanada künftig auch die Provinzen und Kommunen ihre Beschaffungsmärkte für europäische Anbieter öffnen müssen. Der größte Teil öffentlicher Aufträge wird auf regionaler oder kommunaler Ebene vergeben. Deutschland ist beim öffentlichen Auftragswesen für Anbieter aus dem Ausland ohnehin seit Langem offen, mit CETA gilt das dann auch für deutsche Unternehmen in Kanada.

2013 beliefen sich die ausgeschriebenen Verträge in Kanada Schätzungen der OECD zufolge auf insgesamt 129-163 Milliarden kanadische Dollar (etwa 87-109 Milliarden Euro), also rund 32 Prozent der kanadischen Staatsausgaben. Davon entfielen auf die öffentlichen Aufträge der Bundesebene nur 16-21 Milliarden kanadische Dollar.

Die europäischen Unternehmen sind die ersten ausländischen Firmen, die einen derart umfangreichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada erhalten. Selbst NAFTA bietet keine derart weitgehenden Geschäftschancen. Die Möglichkeit für öffentliche Auftraggeber, soziale und ökologische Standards in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht einzufordern, wird durch das Abkommen nicht eingeschränkt.

CETA sieht eine verstärkte Zusammenarbeit zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse vor. Die Anerkennung der Konformitätsbewertung zwischen den Vertragsparteien wird verbessert. Schätzungen zufolge kann dies zu einem jährlichen BIP-Zuwachs von bis zu 2,9 Milliarden Euro für die EU führen.

Durch CETA nähert sich Kanada zudem an die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Rechte an geistigem Eigentum in Europa an.

Die europäische Pharma-Industrie wird von verlängerten Patentlaufzeiten in Kanada profitieren.

Daneben werden europäische Innovationen, Kunstwerke und Marken besseren Schutz vor unrechtmäßigem Kopieren genießen. Schließlich werden Landwirte und Unternehmen im Bereich der Nahrungsmittelproduktion von dem neuen Schutz geographischer Herkunftsangaben, zu dem sich Kanada in CETA verpflichtet, profitieren.

Die Bundesregierung setzt sich auf Basis des Koalitionsvertrags dafür ein, dass die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei EU-Handelsabkommen berücksichtigt werden, damit der Freihandel nicht zum Einfallstor für Lohn- und Sozialdumping wird.

CETA stellt ausdrücklich klar, dass Lohn- oder Sozialdumping abgelehnt wird. Kanada hatte vor den CETA-Verhandlungen sechs von acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Im CETA-Entwurf wurde vereinbart, dass die Vertragsparteien sich um eine Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen bemühen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Diese Bestimmung hat bereits vor dem Inkrafttreten von CETA Wirkung gezeigt: Kanada hat unter diesem Eindruck zwischenzeitlich eine siebte ILO-Kernarbeitsnorm ratifiziert und arbeitet an der Ratifizierung der letzten ausstehenden Kernarbeitsnorm.

Verhandlungen und Themen

Die EU-Mitgliedstaaten haben der EU-Kommission im April 2009 das Mandat zur Verhandlung eines umfassenden Handelsabkommens mit den kanadischen Stellen erteilt. Nach dem Übergang der Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen auf die EU durch den Vertrag von Lissabon wurde das Mandat von CETA im September 2011 um Investitionsschutz erweitert.

Die Verhandlungen zum Abkommen wurden - auf Grundlage der in den EU-Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und mit Ermächtigung der Mitgliedstaaten für Materien in ihrer Zuständigkeit - von der EU-Kommission unter Federführung der Generaldirektion Handel mit der kanadischen Regierung geführt. Die EU-Mitgliedstaaten wurden von der EU-Kommission über den Fortgang der Verhandlungen in den zuständigen Ratsgremien regelmäßig unterrichtet und hatten Gelegenheit zur Kommentierung.

Die Bundesregierung hat den Bundestag und die Länder über den Bundesrat fortlaufend zum Stand der Verhandlungen unterrichtet. Dies geschah nach Maßgabe des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EuZBBG) bzw. des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EuZBLG).

Der Vertragsentwurf wurde Ende September 2014 von der EU-Kommission veröffentlicht.

Die im Anschluss daran durch die EU-Kommission und Kanada vorgenommene Rechtsförmlichkeitsprüfung wurde Ende Februar 2016 abgeschlossen. Danach wurde der finale Abkommenstext (PDF: 5,6 MB, in englischer Sprache) durch die EU-Kommission veröffentlicht. Nach Abschluss der Übersetzungen wurde der gesamte Abkommenstext am 5. Juli 2016 auch in deutscher Sprache veröffentlicht.

Am 30. Oktober 2016 haben die EU und Kanada CETA unterzeichnet. Am 15. Februar 2017 hat das Europäische Parlament zugestimmt. Nun folgt der Ratifikationsprozess in den 27 EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe der jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. Bislang haben 17 Mitgliedstaaten ratifiziert; neben Frankreich fehlen u.a. noch Italien, Griechenland und Belgien. In Deutschland wurde der der Ratifikationsprozess kürzlich abgeschlossen; das Gesetz zur Ratifizierung trat am 20. Januar 2023 in Kraft. Sobald alle EU-Mitgliedstaaten ihren Ratifikationsprozess abgeschlossen haben, erfolgt dies auch den Rat der EU. Kanada hat die Ratifizierung bereits abgeschlossen.

Bei CETA handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, das heißt Vertragsparteien auf europäischer Seite sind sowohl die EU als auch alle Mitgliedstaaten. Daher bedarf es der Ratifikation durch die EU und durch die 27 Mitgliedstaaten.

Die vorläufige Anwendung von CETA wurde durch die Zustimmung des Handelsministerrates und des Europäischen Parlaments demokratisch legitimiert. Nur die Teile, die in Zuständigkeit der EU liegen, können vorläufig angewendet werden.

Am 21. September 2017 ist CETA vorläufig in Kraft getreten. Die vorläufige Anwendung gilt nur für diejenigen Bereiche, die unstreitig in der Zuständigkeit der EU liegen. Das gesamte Abkommen wird erst dann vollständig in Kraft treten, wenn alle nationalen Parlamente der 27 Mitgliedstaaten ihm zugestimmt haben. In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat mit dem Abkommen befasst werden, damit es auch als Ganzes in Kraft treten kann.

Mit CETA kommen keine neuen Ausschreibungspflichten auf die Kommunen zu und CETA gibt auch keine Ausschreibungsbedingungen neu vor. Marktöffnung für den Bereich öffentlicher Ausschreibungen heißt nur: Wenn ausgeschrieben wird, soll ein Anbieter aus Kanada nach den gleichen Bedingungen teilnehmen können wie einer aus Deutschland und umgekehrt.

CETA schafft also keinen neuen Zwang zur Ausschreibung. Ob ausgeschrieben wird oder ob ein kommunales Unternehmen beauftragt wird, kann weiterhin nach Maßgabe des geltenden Rechts entschieden werden. Die Ausschreibungsbedingungen können wie bisher von den Kommunen oder anderen ausschreibenden Stellen festgelegt werden. Insbesondere können Vergabestellen nach wie vor soziale und ökologische Vergabekriterien festlegen. Für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland ändert sich somit in der Praxis nichts. Denn bei öffentlichen Vergabeverfahren können schon jetzt Anbieter aus Drittstaaten teilnehmen.

Andererseits schafft CETA allerdings deutlich besseren Marktzugang für unsere Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen in Kanada.

In Deutschland können Anbieter aus Drittstaaten schon jetzt an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen. Mit CETA verpflichtet sich auch Kanada nun im Bereich öffentliche Beschaffung zu einer umfassenden Marktöffnung, denn erstmals wird auch die regionale/kommunale Ebene unterhalb der Provinzregierungen einbezogen.

Europäische Unternehmen werden also künftig an Ausschreibungen, beispielsweise von Kommunen oder Universitäten in Kanada, teilnehmen können. Regionale kanadische Unternehmen können nicht mehr so einfach bevorzugt werden wie bisher.

Das bietet gerade für die exportorientierte deutsche Wirtschaft und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen neue Chancen. CETA geht damit deutlich über die Verpflichtungen hinaus, zu denen sich Kanada ohnehin über das Internationale Beschaffungsabkommen verpflichtet hat.

Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen und Unfallversicherungen haben die Sorge, dass durch CETA gewachsene Strukturen der Dienstleistungserbringung in Frage gestellt werden könnten. CETA ist in dieser Hinsicht jedoch neutral und enthält dazu keine Regelungen oder Verpflichtungen.

Insoweit gilt das zum Bereich Daseinsvorsorge Gesagte analog: CETA schafft keine neuen Pflichten zur Ausschreibung von Dienstleistungen. Wenn sie ausgeschrieben werden, müssen Anbieter aus Kanada und Deutschland aber gleichbehandelt werden. Die Festlegung der Ausschreibungsbedingungen bleibt den zuständigen Stellen überlassen. Die Organisationsstruktur im Bereich sozialer Dienstleistungen wird nicht berührt.

Zudem enthält CETA - wie alle anderen EU-Handelsabkommen - eine allgemeine Regelung, dass Subventionen zur Dienstleistungserbringung zulässig sind. Das ist nicht nur für soziale Dienstleistungen, sondern auch in vielen anderen Bereichen wichtig.

Darüber hinaus sind spezielle Vorbehalte für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen aufgenommen, um Maßnahmen aller Art ergreifen zu können, die öffentlich finanziert sind oder Unterstützung in irgendeiner Form erhalten (gemischt öffentlich-privat finanzierte Dienstleistungen). Das Gleiche gilt auch für den Bereich der Ausbildung.

Nein. Die Vielfalt und die Förderung der Kultur werden durch das CETA nicht beeinträchtigt. Kanada hat daran als zweisprachiges Land und Initiator der UNESCO-Konvention zur Förderung der kulturellen Vielfalt gar kein Interesse. EU-Kommission, EU-Mitgliedstaaten und die kanadische Regierung ziehen hier an einem Strang.

In CETA ist die Kulturförderung an zahlreichen Stellen abgesichert: Die Präambel bestätigt die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus der UNESCO-Konvention. Audiovisuelle Dienstleistungen sind vom Anwendungsbereich des Dienstleistungskapitels und beim Investitionsschutz ausgenommen. Des Weiteren sind für den Kulturbereich im Dienstleistungskapitel klare Ausnahmen aufgenommen, die Marktöffnungsverpflichtungen ausschließen. Fördermaßnahmen im Kultursektor sind wegen der allgemeinen Ausnahme für Subventionen von den Verpflichtungen weiterhin möglich.

CETA sieht den Abbau von Zöllen zwischen den beiden Wirtschaftsräumen vor. Für die meisten Industriegüter werden die Zölle sofort mit Inkrafttreten des Abkommens abgebaut. Übergangsfristen sind insbesondere im Bereich Automobile und Schiffe vorgesehen.

Eine begrenzte Anzahl an Ausnahmen gibt es im Agrarbereich; für sensible Agrarprodukte werden Zollkontingente eingerichtet. Damit werden für deutsche und europäische Exportindustrien Geschäfte mit Kanada deutlich vereinfacht und verbilligt sowie neue Geschäftsfelder erschlossen.

Um unnötigen nicht-tarifären Handelshemmnissen vorzubeugen, ist im Kapitel "Regulatory Cooperation" zudem der Grundsatz verankert, dass beide Vertragsparteien regulatorische Kooperationen auf freiwilliger Basis initiieren können. Beide Parteien beziehen sich dabei auf das bestehende jeweilige Verpflichtungsniveau, wie es in den relevanten WTO-Abkommen bereits seit 1994 festgelegt ist. Eine Verpflichtung, regulatorische Kooperationen einzugehen, besteht nicht. Die Kooperation beruht auf freiwilliger Basis. Zudem besteht für beide Parteien die Möglichkeit, von einer vereinbarten regulatorischen Kooperation wieder Abstand zu nehmen.

Darüber hinaus soll ein "Regulatory Cooperation Forum" mit dem Ziel eingerichtet werden, regulatorische Kooperationen zu fördern. Dabei geht es unter anderem darum, den jeweiligen Regulatoren die angemessenen Gesprächspartner auf der jeweils anderen Seite zu vermitteln, den Meinungsaustausch zu pflegen oder zu bilateralen Aktivitäten etwa im Hinblick auf den Informationsaustausch zu Testverfahren zu ermutigen.

Nein. Das Vorsorgeprinzip ist im EU-Primärrecht (Art. 191 AEUV) verankert. Es kann durch einen völkerrechtlichen Vertrag wie CETA nicht abgeschafft werden. Es ist im Gegenteil so, dass CETA die Anwendung des Vorsorgeprinzips de facto bekräftigt. Außerdem: Auch Kanada wendet das Vorsorgeprinzip in vielen Fällen an.

Erstens ist Kanada Vertragspartei von multilateralen Umweltabkommen, die das Vorsorgeprinzip reflektieren. Dazu zählt u.a. das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen von 1987, das einen Meilenstein im Umwelt-Völkerrecht darstellt und auch von Deutschland ratifiziert wurde. Zweitens ist das Vorsorgeprinzip auch im nationalen kanadischen Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsrecht enthalten (Canadian Environmental Protection Act sowie Federal Sustainable Development Act).

Aber auch CETA selbst enthält wichtige Bezüge auf das Vorsorgeprinzip: In CETA wird auf die Verpflichtungen aus dem SPS-Übereinkommen (sanitäre und pflanzensanitäre Maßnahmen) der WTO verwiesen (Artikel 5.4 "Rights and obligations"). Das Vorsorgeprinzip ist im SPS-Übereinkommen verankert. Dieses Übereinkommen ist bereits unabhängig vom CETA-Abkommen für alle als Vorsorgemaßnahmen in der EU getroffenen Regelungen völkerrechtlich bindend.

CETA enthält zudem einen Verweis auf Art. 20 GATT, der generell handelsbeschränkende Maßnahmen für die Schutzziele menschlichen Lebens, Gesundheit, Tiere und Pflanzen erlaubt (Art. 28.3 "General exceptions"). CETA verweist im Nachhaltigkeitskapitel auf die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung, die ebenfalls das Vorsorgeprinzip bekräftigt (Art. 22.1).

Was regelt CETA nicht?

CETA enthält ein eigenes Kapitel zu Handel und Arbeit, in dem die Vertragsparteien bekunden, dass sie mit ihren jeweiligen Rechtsvorschriften ein hohes Arbeitsschutzniveau gewährleisten und fördern wollen. Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem, in internationalen Foren, die sich mit Handel und Arbeit befassen, zusammenzuwirken.

Insoweit gilt: Zwingende Vorschriften des Arbeitsrechts, das Streikrecht und auch der Mindestlohn werden durch CETA nicht infrage gestellt. Das folgt aus der "Arbeitsmarktklausel", die von der EU in alle Handelsabkommen aufgenommen wird.

Sie besagt, dass alle Anforderungen in Gesetzen und Rechtsvorschriften einer Vertragspartei bezüglich Arbeits- und Sozialschutz in Kraft bleiben und angewendet werden können, einschließlich der Regelungen zum Mindestlohn und zu Kollektivvereinbarungen, also Tarifverträgen. CETA stellt ausdrücklich fest, dass ein Dumping-Wettbewerb abgelehnt wird.

Handelsabkommen der EU gewährleisten grundsätzlich das Recht zur innerstaatlichen Regulierung - so auch CETA. Schon im WTO-GATS-Abkommen sind dafür Vorkehrungen getroffen, die besagen, dass innerstaatliche Regulierungen weiterhin zulässig sind und lediglich für Außenstehende transparent sein müssen, nicht diskriminieren dürfen und Rechtsschutz gewährleistet sein muss. Das sind Anforderungen, die auch das deutsche Verfassungsrecht vorsieht.

Beispiel: Wird Marktzugang für Architekten oder Ingenieure gewährt, müssen ausländische Anbieter natürlich trotzdem dieselben Anforderungen für Registrierung oder Qualifikation erfüllen wie deutsche Anbieter auch.

Solche Regelungen gelten weiter und können auch geändert werden, solange Drittstaatsangehörige nicht diskriminiert werden. Dies ist in CETA wie auch in anderen Handelsabkommen ausdrücklich festgeschrieben.

In CETA sind Öffnungsverpflichtungen zur Daseinsvorsorge ausgeschlossen. Der Text ist dazu eindeutig. Er enthält den gleichen Vorbehalt gegen Öffnungsverpflichtungen, wie er in früheren Abkommen der EU und im Dienstleistungsabkommen der WTO (GATS) seit 1995 enthalten ist.

CETA enthält eine Generalausnahme für die kommunale Ebene. Anders ausgedrückt: Maßnahmen auf kommunaler Ebene müssen nicht verändert und gesondert gelistet werden, auch wenn sie mit den in CETA eigentlich vorgesehenen Öffnungsverpflichtungen im Dienstleistungsbereich nicht im Einklang stehen.

Da für die Daseinsvorsorge eine Generalausnahme gilt (siehe Frage 3. Keine Öffnungsverpflichtungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge), können die Kommunen hier auch künftig neue Regulierungen erlassen, ohne Beschränkungen durch CETA.

CETA oder andere Handelsabkommen verpflichten nicht zur Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen, das heißt Handelsabkommen sind grundsätzlich kein Mittel zur Privatisierung.

Wichtiger ist die Frage, ob CETA den Weg versperrt, wenn einmal privatisierte Dienstleistungen wie etwa die Wasserversorgung wieder in kommunale Hand genommen werden sollen.

Der Weg für eine solche Rekommunalisierung wird durch CETA nicht versperrt, denn Deutschland übernimmt durch CETA keine Verpflichtungen im Bereich der Daseinsvorsorge (keine so genannten Stillhalte- oder Sperrklingenklauseln).