Der Umweltbonus wurde im Februar 2020 deutlich erhöht: um 50 Prozent bei Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro und bei Fahrzeugen über einem Nettolistenpreis 40.000 Euro um 25 Prozent. Dies gilt sowohl für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) als auch für Plug-In-Hybride (PHEVs) und Brennstoffzellenfahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro (vorher 60.000 Euro). Mit der Innovationsprämie verdoppelt sich ab dem 8. Juli 2020 der staatliche Anteil befristet bis zum 31. Dezember 2022 noch einmal.

Übersicht für Elektrofahrzeuge unter einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro:

BundesanteilHerstelleranteilKaufprämie
BEV6.000 Euro (= +3.000 Euro / +100 Prozent)3.000 Euro9.000 Euro (bisher 6.000)
PHEV4.500 Euro (= +2.250 Euro / +100 Prozent)2.250 Euro6.750 Euro (bisher 4.500)

Übersicht für Elektrofahrzeuge über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro:

BundesanteilHerstelleranteilKaufprämie
BEV5.000 Euro (= +2.500 Euro / +100 Prozent)2.500 Euro 7.500 Euro (bisher 5.000)
PHEV3.750 Euro (= +1.875 Euro / +100 Prozent)1.875 Euro5.625 Euro (bisher 3.750)

Die neuen seit Februar 2020 geltenden Fördersätze sind rückwirkend für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden, der Stichtag ist also der 5. November 2019. Der erhöhte Bundesanteil (Innovationsprämie) gilt für Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden und für die der Antrag auf Förderung derzeit noch befristet bis zum 31.12.2022 gestellt wird.

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online stellen.
Die Innovationsprämie geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück und steht im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission.

Die Förderung wurde im Februar 2020 um eine Kaufprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge (nicht älter als ein Jahr, unter 15.000 gefahrene km) bei der Zweitveräußerung ergänzt, sofern die zweite Zulassung nach dem 4.11.2019 erfolgt ist. Mit der Innovationsprämie wurde – rückwirkend zum 4.6.20 – der Bundesanteil am Umweltbonus auch für junge Gebrauchte befristet bis Ende 2022 verdoppelt. Weitere Details finden Sie in der Förderrichtlinie (PDF, 424 KB).