Grundsätzlich muss man zwischen Gleichstrom- und Wechselstromleitungen unterscheiden.

Mit den Ende 2015 verabschiedeten Änderungen des Bundesbedarfsplangesetzes hat der Gesetzgeber den Erdkabelvorrang für Gleichstromleitungen eingeführt. Gleichstromleitungen werden seitdem vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung realisiert. Zuvor hatten Freileitungen den Vorrang und Erdkabel waren die Ausnahme. Freileitungen können nun nur noch ausnahmsweise aus Naturschutzgründen, bei der Nutzung von Bestandstrassen und zum Beispiel auf Verlangen betroffener Kommunen in Betracht kommen, soweit nicht der generelle Ausschluss für Freileitungen in Siedlungsnähe greift. Bei der Nutzung von Bestandstrassen kommt eine Freileitung jedoch nur dann in Betracht, wenn keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Ausgenommen vom Erdkabelvorrang für Gleichstromleitungen ist das Gleichstrom-Vorhaben 2 (Ultranet).

Für Wechselstromleitungen sieht das verabschiedete Gesetz eine maßvolle Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der Teilverkabelung vor. Hier bleibt es zwar aus technischen Gründen beim Freileitungsvorrang. Mit zusätzlichen Pilotprojekten für Erdkabel sollen aber auch in diesem Bereich Erfahrungen mit der Erdverkabelung gesammelt und deren technische Entwicklung vorangetrieben werden. Neben den bisher vorgesehenen Pilotprojekten wird die Teilverkabelung bei weiteren Pilotprojekten ermöglicht und der Einsatz von Erdkabeln kommt hierbei nicht nur in Siedlungsnähe, sondern nun auch aus Naturschutzgründen und bei der Querung von großen Bundeswasserstraßen wie Rhein oder Elbe in Betracht.

Die Kosten für eine Erdverkabelung variieren stark. Sie hängen ab von der gewählten Technik, der Spannungsebene, den Bodenbeschaffenheiten und anderen individuellen Rahmenbedingungen. Im Vergleich zu Freileitungen sind Erdkabel in der Regel teurer. Diese Mehrkosten werden von den Netznutzern – also von Wirtschaft und Verbrauchern – über die Netzentgelte getragen.

Für große Stromautobahnen (= neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen - HGÜ-Leitungen) sieht das Gesetz einen Vorrang der Erdverkabelung in der Bundesfachplanung vor. HGÜ-Freileitungen sind nur noch in bestimmten Fällen, zum Beispiel aus Naturschutzgründen, als Ausnahme möglich. Vereinfachend gesagt: Dort, wo Menschen wohnen, herrscht künftig ein absolutes HGÜ-Freileitungsverbot. Freileitungen sind nur noch entsprechend sehr engen Ausnahmen zulässig.

Die Zeitverzögerungen, die durch die Umstellung auf Erdkabel entstehen sind überschaubar. Bei den großen Netzausbauvorhaben, wie beispielsweise bei SuedLink und SuedOstLink, standen die Planungen eher am Anfang. Daher war der Zeitpunkt richtig für Änderungen.

Da sich mit dem neuen Erdkabelvorrang die Planung für die HGÜ-Leitungen grundlegend geändert hat, hat die Bundesnetzagentur ein Positionspapier entwickelt, das die Spielregeln für die Planung dieser Leitungen durch die Übertragungsnetzbetreiber aufstellt. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation dieses Papiers haben Behörden, Verbände, Hochschulen, Unternehmen und Bürgerinitiativen Stellungnahmen abgegeben, die in das Papier eingeflossen sind. Die Bundesnetzagentur hat das Positionspapier (PDF: 894 KB) im April 2016 veröffentlicht.

Das lässt sich schwer vorhersagen, denn dies hängt von den Prüfungen im späteren Planungsverfahren ab, insbesondere also von umweltplanerischen Überlegungen. Klar ist aber, dass der weit überwiegende Anteil erdverkabelt werden soll. Eine genauere Bezifferung ist hier aber nur schwer möglich.

Für das Gleichstrom-Vorhaben 2 (Ultranet) können nach den Plänen der Vorhabenträger in erheblichem Umfang bestehende, bereits zugelassene oder weit im Genehmigungsverfahren fortgeschrittene Freileitungen genutzt werden. Voraussichtlich sind für das Vorhaben also nur sehr geringe Baumaßnahmen notwendig. Bei Ultranet sind durch Bestandstrassen umfangreiche Bündelungsmöglichkeiten gegeben, während es sich bei den anderen Gleichstromvorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz um neu zu planende Verbindungen handelt. Der Gesetzgeber hat daher entschieden, das Gleichstrom-Vorhaben Ultranet nicht als Erdkabelprojekt zu kennzeichnen.

Zudem sollen die Leitungen im Falle der Nichtverfügbarkeit des Gleichstrombetriebs (z. B. bei Ausfall eines Konverters) auch mit Wechselstrom betrieben werden (Redundanzbetrieb).Eine solche Möglichkeit würde bei einer Erdverkabelung nicht mehr oder mit sehr viel höherem Aufwand bestehen, da die Erdkabelsysteme für Gleich- und Wechselstrom nicht umgekehrt nutzbar sind. In diesem Fall müssten jeweils Erdkabelsysteme für Gleichstrom und Wechselstrom errichtet werden.

Trassenkorridore sollen möglichst geradlinig verlaufen, also sich an der Luftlinie orientieren. So kann erreicht werden, dass die zu errichtende Stromleitung möglichst kurz wird und dadurch weniger Kosten anfallen als für eine längere Leitung. Außerdem kann ein möglichst geradliniger Verlauf des Trassenkorridors dazu beitragen, dass weniger Grundstückseigentümer betroffen und die Eingriffe in Natur und Landschaft reduziert werden. In der Abwägung zwischen den betroffenen Belangen kommt dem Gebot der Geradlinigkeit ein besonderes Gewicht zu. Es gibt aber auch bedeutende Belange, die gegen einen geradlinigen Verlauf sprechen können, zum Beispiel Siedlungen.

Es ist zwar richtig, dass der Einsatz von Erdkabeln zu Mehrkosten führt. Aber klar ist: Netzausbau auch mit Erdkabeln ist gesamtwirtschaftlich betrachtet die günstigste aller Varianten für eine erfolgreiche Energiewende.

Gesamtwirtschaftlich senkt ein vor Ort akzeptierter und dann tatsächlich folgender Netzausbau die Kosten der Energiewende. Aktuell fallen hohe Kosten der Netzengpassbewirtschaftung (Summe der Kosten für Redispatch, Einspeisemanagement, Reservekraftwerke) an. Diese jährlich anfallenden Kosten beliefen sich 2015 auf über 1 Mrd. Euro. Diese jährlichen Kosten werden ohne deutliche Fortschritte beim Netzausbau in den kommenden Jahren weiter steigen.

Durch den verstärkten Einsatz von Erdkabeln entstehen Investitionsmehrkosten (gegenüber der bisherigen Rechtslage) zwischen 3 und 8 Mrd. Euro. Hierbei handelt es sich um Investitionsmehrkosten, die einmal anfallen und gerade nicht um jährliche Mehrkosten. Diese Investitionsmehrkosten werden auf die Netzentgelte umgelegt.

Insgesamt ist eine genaue Kostenschätzung im jetzigen Planungsstadium sehr schwer. Die Mehrkosten für Erdkabel im Höchstspannungsübertragungsnetz hängen stark von den jeweiligen Gegebenheiten ab (tatsächliche Trassenverläufe, Bodenverhältnisse im jeweiligen Trassenabschnitt, kreuzende Infrastrukturen, tatsächliche Komponentenkosten usw.).

Die methodische Vorgehensweise unterscheidet sich nicht grundlegend. Unterschiede für die Planung gibt es aber neben technischen Parametern beim rechtlichen Rahmen und bei der Beurteilung der Betroffenheit der Schutzgüter wie dem Boden. Der ist beispielsweise von Erdkabeln deutlich stärker betroffen als von Freileitungen. Bei Erdkabeln hat das Gebot der Geradlinigkeit eine größere Bedeutung. Der Bündelung kommt wiederum bei Freileitungen ein größeres Gewicht zu als bei Erdkabeln, da sich durch eine Bündelung bei Erdkabeln weniger Vorteile ergeben als bei Freileitungen.

Nein. Bei Vorhaben mit Erdkabelvorrang sind Freileitungsabschnitte nur in wenigen, gesetzlich festgelegten Ausnahmen möglich. Das kann etwa die Bündelung mit einer weiteren, bereits bestehenden Freileitung sein – allerdings nur in den wenigen Fällen, in denen dadurch keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine erhebliche Umweltauswirkung kann zum Beispiel vorliegen, wenn eine Erhöhung der bestehenden Masten notwendig ist.

Nein. Allein aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kommt kein Einsatz einer Freileitung in Frage. Ein Vorhaben mit Erdkabel-Vorrang kann nur auf einzelnen Abschnitten als Freileitung errichtet werden, wenn die gesetzlich festgelegten Ausnahmen vorliegen. Aber auch wenn die Ausnahmeregelungen greifen, kann die Leitung nur auf „technisch und wirtschaftlich effizienten“ Abschnitten als Freileitung verwirklicht werden.

Für Erdkabel gibt es keine festen Abstandsregelungen zur Wohnbebauung. Die gesetzlichen Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder müssen aber auch bei Erdkabeln immer eingehalten werden.

Sind Höchstspannungskabel in Betrieb, geht von ihnen Wärme aus. Wie stark sich der Boden insbesondere an der Bodenoberfläche durch die Erdkabel tatsächlich erwärmt, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Übertragungstechnologie, der Kabelisolierung und dem Bettungsmaterial spielen auch die Wärmeleitfähigkeit des Bodens sowie die Auslastung des Kabels eine wesentliche Rolle. Wie sich Wärmeemissionen auf den Boden auswirken, hat der Bodenökologe Prof. Dr. Peter Trüby von der Universität Freiburg im Auftrag der Übertragungsnetzbetreiber in verschiedenen Feldversuchen untersucht. Bodenökologisch seien die Effekte von untergeordneter Relevanz, so sein Fazit. Auch die Befürchtung von Ertragseinbußen in der Landwirtschaft sieht Trüby mit seinen Experimenten widerlegt. Aktuell begleitet er auch den ersten Wechselstrom-Erdkabelpiloten in Raesfeld in Nordrhein-Westfalen: Dort werden nach Verlegung des Erdkabels verschiedene Kulturen angebaut und die Ergebnisse ausgewertet. Im Vergleich zu Wechselstrom-Erdkabeln erwärmen sich Gleichstrom-Erdkabel im Betrieb deutlich weniger. Die Bundesnetzagentur beobachtet auch hier die weiteren Forschungen.

Für Drehstrom ist der Einsatz der Erdkabel-Technik technisch schwieriger. Daher bleibt es im Drehstrombereich beim Einsatz von Erdkabeln beim Pilotcharakter.

Für neue Höchstspannungs-Drehstromleitungen hat das Gesetz die Kriterien und die Anzahl der Pilotvorhaben für eine Erdverkabelung erweitert, um auch hier schneller Erfahrungen mit Erdkabeln zu sammeln. Die Zahl der Drehstrom-Pilotvorhaben (wo eine Teilerdverkabelung möglich ist) wurde von derzeit vier auf dann insgesamt elf erhöht.

Auch erfolgte mit dem Gesetz eine Anpassung des Bedarfsplans nach dem Energieleitungsausbaugesetz sowie des Bundesbedarfsplans nach dem Bundesbedarfsplangesetz auf Basis des von der Bundesnetzagentur im September 2015 bestätigten Netzentwicklungsplans 2024 und der dort genannten Vorhaben.

Die Bundesnetzagentur hat im Netzentwicklungsplan diejenigen Leitungen bestätigt, die in den kommenden zehn Jahren zwingend erforderlich sind. Bis 2024 sind demnach insgesamt 5.800 km neue Leitungen notwendig, davon rund 3.050 km sogenannte Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in Bestandstrassen. Nach neuen Berechnungen sind bis 2025 insgesamt 6.100 km neue Leitungen (davon 3.050 km Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen) erforderlich.

Bei einem der wichtigen Ausbauvorhaben - des sog. SuedOstLinks (früher sog. Gleichstrompassage Süd-Ost) - hatten sich als Ergebnis der Konsultation zum Netzentwicklungspunkt die Anfangs- und Endpunkte der Strecke geändert. Das Ergebnis der Konsultation wurde nun auch gesetzlich verankert. Demnach ist beim SuedOstLink als Anfangspunkt Wolmirstedt und als Endpunkt Isar festgelegt.

Wichtig ist, dass es im Stadium der Netzentwicklungsplanung nur um Anfangs- und Endpunkte geht. Der konkrete Leitungsverlauf wird erst in späteren Verfahren bestimmt. Im Bundesbedarfsplan legt der Gesetzgeber aber die Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen verbindlich fest.