Um Gesundheitsdaten handelt es sich immer dann, wenn Sie Daten verwenden, die sich auf

  • eine identifizierbare natürliche Person (Personenbezug) sowie
  • die Gesundheit dieser Person beziehen, aus denen Informationen über ihren Gesundheitszustand hervorgehen (Gesundheitsbezug).

Das Datenschutzrecht behandelt Gesundheitsdaten per se als eine „besondere Kategorie“ personenbezogener Daten und stellt mitunter höhere Anforderungen an ihre Verarbeitung als bei „normalen“ Daten. Näheres hierzu finden Sie in Teil 1 I. der Orientierungshilfe (PDF, 3 MB).