Das hängt vom Messkonzept ab. Für Mieterstrommodelle gibt es im Wesentlichen drei verschiedene Messkonzepte: das Modell der doppelten Sammelschiene, das Summenzählermodell mit konventioneller Messtechnik und das Summenzählermodell unter dem Einsatz intelligenter Messsysteme.
Im Modell der doppelten Sammelschiene werden Mieterstromkunden physikalisch von Fremdstromkunden getrennt, indem neben der üblichen einen Sammelschiene eine zweite Sammelschiene installiert wird. Das Sammelschienenmodell wird nur selten verwendet, nicht zuletzt, weil das Umklemmen einzelner Wohneinheiten durch einen Elektriker bei Wechsel aus dem Mieterstrommodell zur Fremdbelieferung (und umgekehrt) hohe Kosten verursacht.
In der Praxis kommt häufig das Summenzählermodell mit virtuellen Zählpunkten zur Anwendung. Dieses Modell kann sowohl mit konventioneller Messtechnik als auch mit intelligenter Messtechnik realisiert werden. Auch Mischmodelle unter dem Einsatz von konventioneller und intelligenter Messtechnik sind möglich. Beim Summenzählermodell sind alle Erzeuger und Verbraucher auf einer Sammelschiene aufgeklemmt. Am Netzanschlusspunkt ist als Summenzähler ein Zweirichtungszähler installiert. Die erzeugte Solarstrommenge wird durch einen Erzeugungszähler erfasst. Der Verbrauch der erzeugten Solarstrommenge wird rechnerisch vollständig den Mieterstromkunden zugewiesen. Letztverbraucher, die ihren Strom nicht aus der Solaranlage beziehen (die also nicht Mieterstromkunden sind), werden von einem externen Versorger beliefert.
Um die Verbrauchsmengen der nicht am Mieterstrommodell teilnehmenden Letztverbraucher abzugrenzen, werden ihre Zähler virtuell an den Netzanschlusspunkt verlegt. Die (am jeweiligen Unterzähler gemessenen) Verbrauchsmengen dieser Letztverbraucher werden von der insgesamt aus dem Netz bezogenen, am Summenzähler gemessenen Strommenge vollständig abgezogen. Die verbleibende Differenz wird, soweit sie positiv ist, den Mieterstromkunden als deren Zusatzstrombezug zugeordnet. Ist die Differenz hingegen negativ (übersteigt also der Stromverbrauch der nicht am Mieterstrommodell teilnehmenden Letztverbraucher den am Summenzähler gemessenen Bezug aus dem Netz), wird dennoch unterstellt, dass die nicht am Mieterstrommodell teilnehmenden Letztverbraucher vollständig von ihrem externen Versorger beliefert wurden. Zugleich wird unterstellt, dass die oben genannte Differenz (die nur aus der Solaranlage kommen kann) in das Netz eingespeist wurde. Diese lediglich fiktiv bzw. kaufmännisch-bilanziell eingespeiste Strommenge wird der Strommenge hinzugerechnet, die am Einspeisezähler gemessen wird. Auch der kaufmännisch-bilanziell eingespeiste Strom ist nach den Maßgaben des EEG förderfähig.
Zur Ermittlung der Mieterstrommenge ist von der am Erzeugungszähler gemessenen Solarstrommenge nicht nur der Betrag der am Einspeisezähler gemessenen Solarstrommenge, die ins Netz eingespeist wird, sondern auch der Betrag der kaufmännisch-bilanziell eingespeisten Menge abzuziehen. Der verbliebene Rest gibt die Mieterstrommenge an. Sie kann nie größer als die Summe des Verbrauchs der Mieterstromkunden sein.
Das Summenzählermodell erlaubt es, die freie Lieferantenwahl der Stromverbraucher hinter dem Netzanschlusspunkt mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu gewährleisten. Denn bei Wechsel aus dem Mieterstrommodell zur Fremdbelieferung (und umgekehrt) sind keine Installationsmaßnahmen notwendig. Lediglich die Zählerstände müssen erfasst werden.
Der im Mieterstromgesetz vorgesehene Rechtsrahmen lässt das Summenzählermodell mit konventioneller Messtechnik zu. Bei der Berechnung der Sätze des Mieterstromzuschlags wurden die Kosten für die Bereitstellung der Messinfrastruktur zur Umsetzung des Summenzählermodells berücksichtigt.
Das Summenzählermodell bildet jedoch insbesondere bei der Verwendung konventioneller Messtechnik die physikalische Verteilung des lokal erzeugten Stroms im Gebäude nicht genau ab. Denn wie dargelegt können auch solche Wohnungen, die nicht am Mieterstrommodell teilnehmen, physikalisch den lokal erzeugten Strom verbrauchen. Diese abrechnungsrelevante Unschärfe lässt sich durch eine viertelstundenscharfe Messung und Verrechnung deutlich reduzieren. Intelligente Messsysteme (Smart Meter) ermöglichen eine solche viertelstundenscharfe Messung und Verrechnung. Daher sollte das Messkonzept bei Mieterstrom perspektivisch auf den Einsatz intelligenter Messsysteme umgestellt werden. Die Rahmenbedingungen für die Umrüstung auf intelligente Messsysteme ergeben sich aus dem Messstellenbetriebsgesetz.