Ein/e nicht gewinnorientiert tätige/s (not-for-profit) Organisation/Einheit/ Konsortium, die/das Unternehmen und den öffentlichen Sektor bei der sicheren digitalen Transformation unterstützt. Angebote eines EDIH sollen sich an Unternehmen aller Größen, insbesondere an KMU und Small Midcaps sowie an öffentliche Verwaltungen richten.

„Ausprobieren vor dem Investieren“
Eine Aufgabe der EDIHs ist es, das Bewusstsein für die digitale Transformation zu schärfen und Fachwissen, Know-how und Dienstleistungen im Bereich der digitalen Transformation, einschließlich Test- und Experimentiereinrichtungen, bereitzustellen oder den Zugang zu diesen zu gewährleisten.

„Aufbau tiefergehender Digitalisierungskompetenz“
Die EDIHs sollen auch Unterstützung beim Aufbau der tiefergehenden Digitalisierungskompetenz leisten. Dies kann z.B. durch die Kooperation mit Bildungsanbietern für die Bereitstellung kurzlaufender beruflicher Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und die Vermittlung von Praktika geschehen.

„Unterstützung beim Zugang zu Finanzierungen“
Eine weitere Aufgabe ist es, die Zielgruppen dabei zu unterstützen, Finanzierungen für Digitalisierungsprojekte realisieren zu können.

„Innovationsökosysteme und Networking
Die EDIHs sollten als Vermittler fungieren, um Unternehmen und Verwaltung, die neue technologische Lösungen benötigen, mit Anbietern, insbesondere KMU, die über marktreife Lösungen verfügen, zusammenzubringen.

  • High Performance Computing
  • Künstliche Intelligenz
  • Cybersicherheit
  • Aufbau tiefergehender Digitalisierungskompetenzen
  • Andere bestehende innovative Technologien (bspw. Schlüsseltechnologien)

Ein einzelner EDIH sollte alle der in Ziffer 2 genannten Aufgaben anbieten.

Nein, ein einzelner EDIH muss nicht alle Themenfelder abdecken. Bei einem nicht von ihm besetzten Themenfeld sollte er Anfragende jedoch an andere EDIHs im Netzwerk vermitteln können (Idee des „One-Stop-Shop“). Das gilt auch grenzübergreifend, da die EDIHs ein europäisches Netzwerk bilden.

Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass Deutschland 16 bis maximal 17 EDIHs bekommt. Im ersten Förderaufruf („Call“) hat die Kommission der Europäischen Union (EU-KOM) 14 EDIHs ausgewählt. Im zweiten Call, der im September von der EU-KOM veröffentlicht wurde, sind für Deutschland maximal 3 weitere EDIHs vorgesehen.

Die EDIHs wurden und werden in einem zweistufigen Auswahlprozess ausgewählt. Die erste Stufe war eine nationale Vorauswahl, die mittels eines Ideenwettbewerbs im Jahr 2020 durchgeführt wurde. Hier wurden 33 Konsortien ausgewählt und an die EU-KOM als mögliche Bewerber gemeldet.
Die im Rahmen dieses Wettbewerbs ausgesuchten Kandidaten konnten bzw. können sich an den im Dezember 2021 und September 2022 eröffneten Calls beteiligen. Die im Rahmen dieser Calls eingereichten Vorschläge werden von der EU-KOM im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens für eine Förderung ausgewählt.

Die Frist für den von der EU-KOM veröffentlichten zweiten Call läuft bis 16.11.2022. Gegebenenfalls wird noch ein dritter Call erfolgen.

Förderung der EDIHs soll bis zu 7 Jahre ab Oktober 2022 (erster Call) bzw. Frühjahr 2023 (zweiter Call) laufen. Die Laufzeit ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst werden drei Jahre finanziert, die dann gegebenenfalls bis 2027 verlängert werden können.

Die EU-Förderung der EDIHs ist an eine nationale Ko-Finanzierung von mindestens 50 Prozent gebunden. Mögliche Quellen der Ko-Finanzierung von EDIHs in Deutschland sind Mittel des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie Mittel von Unternehmen, Verbänden und/oder Stiftungen. In besonderen Fällen können auch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt werden. Nach den Vorgaben der EU kann der nationale Anteil entweder als direkter finanzieller Beitrag oder als sogenannte „in-kind-contribution“, d.h. über Sach- und Dienstleistungen, erfolgen. Deutschland wird den nationalen Anteil der Ko-Finanzierung in der Regel über „In-kind-contribution“ als zurechenbare geldwerte Leistungen erbringen. Die nationale Finanzierung der EDIHs kann dadurch mittelbar über bereits laufende öffentliche Fördermaßnahmen, welche inhaltliche und zeitliche Schnittmengen mit den geplanten Aktivitäten der EDIHs haben, abgedeckt werden.

Für die einzelnen EDIHs ist eine Förderung seitens der EU in Höhe von jeweils 0,5 bis 1 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen. Dieser Betrag würde durch eine zumindest entsprechende Förderung aus nationalen Quellen ergänzt werden. Im ersten Call stand für die deutschen EDIHs ein Budget von 42,30 Mio. € für sieben Jahre Projektlaufzeit zur Verfügung. Das Budget für den zweiten Call beläuft sich für Deutschland auf 5.652 Mio. €.

Bei der Anrechnung von nationalen Projektmitteln aus öffentlichen Förderungen (Zuwendungen) als In-kind Contribution können aus existierenden, öffentlich geförderten Projekten in den EDIHs bestimmte Leistungen eingebracht werden. Die bestehenden Projekte werden dafür nicht geändert. Die den einzubringenden Leistungen gegenüberstehenden finanziellen Aufwände können dann als Ko-Finanzierung für den EDIH genutzt werden. Die Förderung der EU wird in diesem Fall also für Leistungen genutzt, die neu sind. Ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen eine Leistung aus einem nationalen, öffentlich geförderten Projekt als In-kind contribution eingebracht werden kann, ist im Vorfeld mit dem jeweils zuständigen Fördergeber des geförderten Projektes zu klären.

Nach Einschätzung der Kommission können die nationalen Zuwendungen an die EDIHs unter Art. 27 (Innovationscluster) der EU-Verordnung 651/2014 (Gruppenfreistellungsverordnung) fallen. Die Leistungen an Unternehmen von den EDIHs könnten auch unter Art. 28 (Innovationsberatungsdienste und Innovationsunterstützendes Dienstleistungen) der EU-VO 651/2014 fallen. In diesem Fall müssen alle von den EDIHs angebotenen Dienstleistungen zumindest fiktiv mit einem Preis versehen werden.

Die nationalen Zuwendungen an die EDIHs können nach Auskunft der Europäischen Kommission jedoch auch unter einem anderen Beihilferegime erfolgen beziehungsweise beihilfefrei sein.

Die Kommission fordert, dass die an Unternehmen ausgereichten Leistungen dem Betrag entsprechen, der dem EDIH aus EU-Mitteln und nationalen Mitteln zur Verfügung steht. Sind also beispielsweise insgesamt 6 Mio.€ an Gesamtkosten für drei Jahre geplant, müssen die an Unternehmen und den öffentlichen Sektor ausgereichten Leistungen diesem Betrag entsprechen. Für die Kalkulation sind, soweit möglich, Marktpreise zu verwenden. D.h. wenn vergleichbare Leistungen auch am Markt käuflich sind, so sind diese Preise zu verwenden. Wenn für Leistungen keine Marktpreise zu ermitteln sind, werden die Selbstkosten dafür zugrunde gelegt.

Wenn Großunternehmen (> 250 MA) die Leistungen des EDIH in Anspruch nehmen, so müssen diese dafür bezahlen. Auch dafür sind die „Preisschilder“ gedacht. „Preisschilder“ sind nach Auskunft der Kommission in jedem Falle bereits in der Bewerbungsphase erforderlich, auch wenn sie nach dem angewendeten Beihilfenregime keine beihilferechtliche Funktion haben. Die „Preisschilder“ sollen auch von der durch die EU-Kommission beauftragten Evaluation herangezogen werden.

Ja, EDIHs dürfen Einnahmen erzielen. Allerdings mit der Vorgabe, dass diese zur Finanzierung von Leistungen des EDIH wiederverwandt werden. Eine Gewinnerzielung oder Rücklagenbildung ist also ausgeschlossen.

Nein. Auch wenn z.B. ein EDIH von einem Unternehmen durch Sach- oder Geldleistungen unterstützt wird, dürfen damit für dieses Unternehmen keine prioritären Zugriffe auf Leistungen oder Eingriffe in die inhaltliche Gestaltung der Leistungen verbunden sein.