29.09.2009 - Gesetz - Öffentliche Aufträge und Vergabe

Sektorenverordnung Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung

Einleitung


Auf Antrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. an die EU-Kommission, hat die EU-Kommission in einem Durchführungsbeschluss vom 24.04.2012 festgestellt, dass alle öffentlichen Aufträge, die die Erzeugung und den Erstabsatz von aus konventionellen Quellen erzeugtem Strom in Deutschland betreffen, von der Anwendung der Sektorenrichtlinie befreit sind. Veröffentlichung der Bekanntmachung vom 11.05.2012 im Bundesanzeiger am 22.05.2012.

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