01.01.2023 - Gesetz - Wirtschaftspolitik

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Einleitung

  • Abkürzung LkSG

    Datum des Inkrafttretens 01.01.2023

  • Ausfertigungsdatum 03.03.2021

    Status Verabschiedet

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 25. Juni 2021. Das Gesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten festlegt, wobei die Sorgfaltspflichten nach der Einflussmöglichkeit der Unternehmen bzw. Zweigniederlassungen abgestuft sind. Das Gesetz ist ab 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:

https://www.csr-in-deutschland.de

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