Die Bundesregierung und die französische Regierung haben sich im Vertrag von Aachen darauf verständigt, bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte zu entwickeln. Am 23. Oktober 2019 ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich (PDF, 2 MB) in Kraft getreten.
In Hinblick auf die Umsetzung der Vereinbarung - also unter anderem die Ausgestaltung der Genehmigungsverfahren - stehen die zuständigen Behörden beider Länder in engem Austausch. Mit der Verständigung wird auch die Zusammenarbeit der deutschen und französischen Behörden in dem Bereich intensiviert. Die Vereinbarung sieht unter anderem einen ständigen Konsultationsmechanismus in Form eines Ständigen Gremiums vor, dessen konstituierende Sitzung zeitnah erfolgen wird.
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