Startschuss für den ersten Förderaufruf zur Nutzung existierender Multipurpose-Demonstrationsanlagen in Deutschland und Europa

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Heute startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Förderaufruf für die Nutzung existierender Multi-Purpose-Demonstrationsanlagen in Deutschland und Europa. Es ist die erste Förderrunde zur Richtlinie „Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“ des neuen Förderprogramms „Industrielle Bioökonomie“, das im Dezember 2020 auf den Weg gebracht wurde.

Die Bioökonomie ist ein wichtiges Zukunftsfeld für den Hightech-Standort Deutschland, die zudem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass mit zahlreichen bioökonomischen Produkten und Verfahren, die im Labormaßstab entwickelt worden sind, fossile Rohstoffe durch biogene, zum Teil auch aus Abfällen und Resten gewonnene Rohstoffe ersetzt und hierbei Treibhausgasemissionen minimiert werden können. Ziel ist es nun, die zugrundeliegenden innovativen Prozesse im industriellen Maßstab breit umzusetzen und hierbei neue Wertschöpfungsketten zu erschließen. Damit dieser Wandel gelingt, unterstützt das BMWi Unternehmen mit dem neuen Förderprogramm Industrielle Bioökonomie und nimmt hierbei explizit auch junge Unternehmen in den Blick, um neuen Ideen zur industriellen Bioökonomie zum Durchbruch zu verhelfen.

Im Fokus des Förderaufrufs steht die Nutzung existierender Multi-Purpose-Demonstrationsanlagen in Deutschland und Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren. Antragsberechtigt sind Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen mit maximal 1.000 Mitarbeitenden und in Ausnahmefällen auch große Unternehmen. Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken. Gegenstand der Förderung sind die Nutzung von Demonstrationsanlagen, Vertragsverhandlungen für die Nutzung dieser Anlagen, Abstimmungsprozesse, Schutzrechtsvereinbarungen mit Anlagenbetreibern, die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort, die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste. Die Rahmenbedingungen der Förderung sind in der Förderrichtlinie festgelegt und mit vielen weiteren praktischen Informationen unter www.bmwi.de/industrielle-biooekonomie veröffentlicht.

Die Bioökonomie gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Das Förderprogramm Industrielle Bioökonomie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie setzt deshalb an dem Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis an. Gefördert werden bei Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie die Skalierung innovativer Prozesse zur praxisnahen Erprobung und Optimierung im Rahmen von zwei Fördermodulen, die in zwei Ausschreibungsrunden fokussiert werden. Die zweite Ausschreibungsrunde wird am 26. Mai 2021 starten.

Die Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie läuft zunächst bis zum 30. Juni 2024.