Zweiradmechaniker reparieren ein Motorrad/Fahrrad

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Zweiradmechaniker-Handwerk (Zweiradmechanikermeisterverordnung) erlassen. An der Neuordnung haben die zuständigen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt. Die Verordnung wurde am 2. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 117) veröffentlicht.

Die Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung war notwendig, da die Inhalte des Meisterprüfungsberufsbildes und die Anforderungen an die Meisterprüfung nicht mehr den aktuellen technischen und didaktischen Anforderungen entsprachen. Im technischen Bereich erfordern insbesondere die Digitalisierung und zunehmende Motorisierung von Zweirädern sowie vernetzte, komplexe Zweiradsysteme eine Modernisierung der Meisterprüfungsverordnung. Zur Erfassung der meisterlichen Handlungskompetenz ist es notwendig, ganzheitliche Arbeits- und Geschäftsprozesse im Zweiradmechaniker-Handwerk in der Meisterprüfung abzubilden.

Wie ist die Meisterprüfung aufgebaut?

Die Meisterprüfung besteht insgesamt aus vier selbständigen Teilen, wovon die Teile I und II durch die Zweiradmechaniker-Meisterverordnung geregelt werden.

In der Prüfung in Teil I weist der Prüfling im Rahmen eines Meisterprüfungsprojekts, eines Fachgesprächs und einer Situationsaufgabe nach, dass er Tätigkeiten des Zweiradmechaniker-Handwerks meisterhaft verrichtet. In Teil II der Meisterprüfung, die aus drei schriftlich anzufertigenden Prüfungsarbeiten im Umfang von jeweils drei Stunden besteht, wird geprüft, ob der Prüfling die fachtheoretischen Kenntnisse in seinem Handwerk beherrscht und anwenden kann.

Den rechtlichen Rahmen für die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung (Teil III) sowie die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (Teil IV) der Meisterprüfung bildet die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011.

Wer die Meisterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk insgesamt bestanden hat, darf neben dem Meistertitel auch den Titel Bachelor Professional im Zweiradmechaniker-Handwerk führen.

Ab wann gilt die neue Verordnung?

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und löst damit die alte Verordnung vom 29.August 2005 ab.

Wie sieht die Tätigkeit eines Meisters im Zweiradmechaniker-Handwerk aus?

Ein Meister im Zweiradmechaniker-Handwerk verfügt über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um einen Betrieb selbständig zu führen. Dabei berücksichtigt er unter anderem Gesichtspunkte der Kostenkalkulation, der Wettbewerbssituation, des Qualitätsmanagements, des Datenschutzes, der Nachhaltigkeit sowie des Personalwesens. Der Meister ermittelt die Wünsche seiner Kunden, plant Konzepte sowie Arbeits- und Geschäftsprozesse.

Das Tätigkeitsspektrum eines Meisters im Zweiradmechaniker-Handwerk ist sehr vielfältig und abwechslungsreich. Es reicht vom Überprüfen und Herstellen bis zum Instandhalten von ganz unterschiedlich motorisierten oder nicht motorisierten Zweirädern sowie deren Baugruppen, Bauteilen oder Systemen.

Diese Tätigkeiten erfordern eine ausgezeichnete Qualifikation, welche durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung nachgewiesen werden.