Mit der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 wurde europaweit ein neues Prüfverfahren zur Bewertung von Kraftstoffverbrauch, CO2-Emmissionen und Stromverbrauch von neuen Fahrzeugtypen eingeführt, die sogenannte World Harmonised Light Vehicles Test Procedure (WLTP). Sie löst das bisherige Prüfverfahren nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ab. Die Mitgliedstaaten haben die Einführung des neuen Prüfverfahrens zu berücksichtigen und im nationalen Recht erforderliche Änderungen mit Blick auf die Verbrauchskennzeichnung von neuen Personenkraftwagen vorzunehmen.

Im veröffentlichten Referentenentwurf weist das geplante neue PKW-Label keine Effizienzklassen mehr aus. Stattdessen soll es antriebsspezifische Label geben, die deutlich mehr Einzelinformationen für Kundinnen und Kunden bereithalten.

Zukünftig sind fünf PKW-Label-Formate geplant. Zwei für Verbrenner (Benzin/Diesel sowie Erdgas) und jeweils eines für batterieelektrische Pkw, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Dies soll dazu dienen, dem Verbraucher anschaulicher und transparenter die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Antriebsarten, auch bezüglich der Kosten, zu verdeutlichen.

Die Vorgaben der bisherigen Pkw-EnVKV zu Inhalt und Gestaltung von Werbung für Personenkraftwagen wiesen zudem Lücken auf mit Blick auf Werbemöglichkeiten in digitalen Medien, vor allem bezüglich sozialer Medien und Messengerdienste. Auch hier sollen Verbraucher zukünftig über die Verbrauchseigenschaften von Personenkraftwagen informiert werden. Die Vorgaben zur Werbung werden entsprechend auf digitale Medien ausgedehnt.