Mehr Innovationen für sichere und nachhaltige persönliche Schutzausrüstung

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk (Holzblasinstrumentenmachermeisterverordnung) erlassen. An der Neuordnung haben die zuständigen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt. Die Verordnung wurde am 17. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 870) veröffentlicht.

Wie ist die Meisterprüfung aufgebaut?
Die Meisterprüfung besteht insgesamt aus vier selbständigen Teilen, wovon die Teile I und II durch die neue Holzblasinstrumentenmachermeisterverordnung geregelt werden.
In der Prüfung in Teil I weist der Prüfling im Rahmen eines Meisterprüfungsgesprächs, eines Fachgesprächs und einer Situationsaufgabe nach, dass er Tätigkeiten des Holzblasinstrumentenmacher-Handwerks meisterhaft verrichtet. Im Teil II der Meisterprüfung, die aus drei schriftlich anzufertigenden Prüfungsarbeiten im Umfang von jeweils drei Stunden besteht, wird geprüft, ob der Prüfling die fachtheoretischen Kenntnisse im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk beherrscht und anwenden kann. Die Meisterprüfung orientiert sich an Geschäfts- und Arbeitsprozessen und bildet diese handlungsorientiert nach.
Den rechtlichen Rahmen für die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung (Teil III) sowie die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (Teil IV) der Meisterprüfung bildet die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149).

Ab wann gilt die neue Verordnung?
Die Verordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft und löst damit die alte Verordnung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2455) ab.

Was macht eine Holzblasinstrumentenmachermeisterin oder ein Holzblasinstrumentenmachermeister?
Eine Meisterin oder ein Meister im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk besitzt über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um einen Betrieb oder eine Werkstatt selbständig zu führen. Dabei berücksichtigt die Meisterin oder der Meister Gesichtspunkte der Kostenkalkulation, der Wettbewerbssituation, des Qualitätsmanagements, des Datenschutzes, der Nachhaltigkeit sowie des Personalwesens. Eine Meisterin oder ein Meister baut neue Instrumente, repariert und stimmt gebrauchte Holzblasinstrumente, ermittelt dabei die Wünsche der Kundinnen und Kunden und plant Geschäftskonzepte sowie Arbeits- und Geschäftsprozesse. Aufgrund einer großen Bandbreite ganz unterschiedlicher Holzblasinstrumente von der Flöte über die Klarinette bis hin zum Dudelsack begegnet eine Meisterin oder ein Meister in diesem Handwerk verschiedensten Techniken, Bauweisen und Zeitpunkten der Herstellung sowie damit verbundenen Herausforderungen. Bereits bei der Auswahl der verwendeten Hölzer und Materialien sind Aspekte der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit, Klima- und Artenschutz zu berücksichtigen. Instrumente werden zum Teil für international renommierte Musiker und Orchester hergestellt und vom Klang individuell angepasst und optimiert. Neben digitalen Hilfsmitteln kommen auch selbst hergestellte Werkzeuge und Vorrichtungen zum Einsatz. Unter anderem diese Tätigkeiten kennzeichnen den herausforderungsvollen Arbeitsalltag einer Meisterin oder eines Meisters und erfordern eine ausgezeichnete Qualifikation, welche durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung nachgewiesen werden.