Anknüpfend an die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 04.05.2023 finden Sie nachfolgend weitere Veröffentlichungen über Zuwendungen an die Agora Energiewende und Agora Verkehrswende und den BUND. Aufgelistet werden die Projekte von 2018 bis heute. Weitere Angaben zu Zuschüssen und Zuwendungen der öffentlichen Hand an beide Organisationen enthält das Lobbyregister der Bundestages.

1.    Erläuterungen zu den Zuwendungen an Agora Energiewende und Agora Verkehrswendeund BUND

Die aufgeführten Verträge und Projekte betreffen mehrheitlich vorangegangene Legislaturperioden.
 
Zu den zwei nachfolgend dargestellten Tabellen folgende Hinweise:

  • Die hier veröffentlichten Daten entsprechen der Datenerfassung bis zum 9.Mai 2023.
  • Die Tabellen betreffen Zuwendungsprojekte. Zuwendungen ergehen beispielsweise im Energieforschungsbereich.
  • Öffentliche Aufträge wurden an diese Organisationen nicht vergeben.
  • Bei den dargestellten Beträgen handelt es sich um die Bewilligungssummen der Zuwendungsprojekte, nicht um Auszahlungen. Da die Projekte sich häufig über mehrere Jahre erstrecken, erfolgen auch die Auszahlen über längere Zeiträume, gebunden beispielsweise an die Erledigung konkreter Projektstufen.
  • In den Tabellen erfasst werden jeweils Projekte, wo der Hauptzuwendungsempfänger Agora Energiewende und Agora Verkehrswende oder BUND sind.

a)    Zuwendungen an die Agora Energiewende und Agora Verkehrswende
b)    Zuwendungen an den BUND

2.    Erläuterung zu den Zuwendungen und Aufträge an das Öko-Institut

Bereits am 04.05.2023 haben wir die Zuwendungen und Aufträge an das Öko-Institut veröffentlicht.
 
Diese finden Sie ebenfalls noch einmal nachfolgend veröffentlicht.
 
HINWEIS: In der Liste mit den Aufträgen an das Öko-Institut wurde in der letzten Zeile ein weiteres Projekt ergänzt, was in der Darstellung bislang fehlte. Es handelt sich um das Projekt „Wirkungspotenziale kommunaler Klimaschutz-Maßnahmen“, welches aus der alten Legislaturperiode stammt und im Oktober 2019 damals in der Zuständigkeit des Bundesumweltministeriums bewilligt wurde. Das Projekt endete am 31.10.2022, ist aber im heutigen Zuständigkeitszuschnitt ein Projekt aus der Klimaabteilung und damit mit Beginn dieser Legislatur ein Projekt des BMWK.

Zu den bereits am 04.05.2023 veröffentlichen Tabellen zu den Aufträgen und Zuwendungen an das Öko-Institut noch folgende Hinweise:

  • Die hier veröffentlichten Daten entsprechen der Datenerfassung bis zum 4.Mai 2023.
  • Eine Tabelle betrifft Zuwendungsprojekte. Zuwendungen ergehen beispielsweise im Energieforschungsbereich.
  • Eine Tabelle betrifft öffentliche Aufträge, die mittels öffentlicher Vergabe an das Öko-Institut vergeben wurde. Das betrifft beispielsweise Studien oder Gutachten.
  • Bei den dargestellten Beträgen handelt es sich um die Bewilligungssummen der Aufträge oder Zuwendungsprojekte, nicht um Auszahlungen. Da die Projekte sich häufig über mehrere Jahre erstrecken, erfolgen auch die Auszahlen über längere Zeiträume, gebunden beispielsweise an die Erledigung konkreter Projektstufen.
  • Rahmenverträge mit anderen Institutionen und Organisationen als dem Öko-Institut e.V., bei denen das Öko-Institut als Unter- oder Teilauftragnehmer fungiert, sind hierbei nicht berücksichtigt.

a)    Aufträge an das Öko-Institut
b)    Zuwendungen an das Öko-Institut