EU-Flaggen vor einem Hochhaus.

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Reformprogramm 2019 (NRP):

„Wir befinden uns in einer wirtschaftspolitisch entscheidenden Phase. Insbesondere die noch nicht gelösten Handelskonflikte sowie die Ungewissheit um den Brexit belasten die Weltwirtschaft und auch unsere Konjunktur. Wir müssen jetzt unsere Wettbewerbsfähigkeit verbessern und auf globaler Ebene entschieden für einen offenen und freien Handel eintreten, von dem alle profitieren. Die Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Erhöhung unserer Wettbewerbsfähigkeit nehmen wir dabei sehr ernst: Wir investieren auf Rekordniveau in die Infrastruktur, Bildung und Forschung und setzen auf Zukunftstechnologien wie die Künstliche Intelligenz und innovative Batteriezellen. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für private Investitionen und entlasten gezielt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben: wir müssen die Sozialausgaben langfristig unter 40 % halten, schneller beim Bürokratieabbau vorankommen und einen konkreten Plan auch für die Abschaffung des Solis für die restlichen 10 % der Steuerzahler beschließen. Mit meinem Entwurf einer Industriestrategie habe ich neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Unternehmen auch Vorschläge gemacht, wie wir unsere Wettbewerbsfähigkeit auch langfristig sichern und verbessern können.“

Mit dem NRP 2019 antwortet die Bundesregierung auf den Länderbericht der Europäischen Kommission vom 27. Februar 2019, in dem die Europäische Kommission die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen Deutschlands bewertet. Darüber hinaus berichtet das Nationale Reformprogramm über die Fortschritte bei der Umsetzung der Europa 2020-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Die Bundesregierung wird das Nationale Reformprogramm 2019 bis Ende April an die Europäische Kommission übermitteln.

Einrichtung eines nationalen Ausschusses für Produktivität

Um langfristige Wachstumspotentiale zu heben, hat der Rat der EU den Mitgliedstaaten die Einrichtung nationaler Ausschüsse für Produktivität empfohlen. Die Ausschüsse sollen als unabhängige Expertengremien analysieren, wie Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden können. Die Bundesregierung wird den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit dieser Aufgabe beauftragen.

Beteiligung von Parlament, Ländern, Verbänden und Sozialpartnern

Es ist ein Anliegen der Bundesregierung, wie auch der Europäischen Kommission, das Nationale Reformprogramm auf eine möglichst breite gesellschaftliche Basis zu stellen. Daher wird der Bundestag eng in den Prozess eingebunden. Außerdem haben die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Erstellung des Berichts beigetragen. Verbände und Sozialpartner hatten ebenso die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen finden Sie hier.

Das NRP 2019 finden Sie hier.