Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium Oliver Wittke während der Eröffnungsrede.

© BMWi/Susanne Eriksson

Das Bundeswirtschaftsministerium feiert heute mit einem Festakt das 150jährige Bestehen der Gewerbeordnung.

Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 fiel in eine Blütezeit wirtschaftlichen Aufschwungs sowie gesellschaftlicher und politischer Liberalisierung. Der bis heute maßgebliche Grundsatz der Gewerbefreiheit wurde in der Gewerbeordnung erstmals gesetzlich verankert.

Dazu der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium Oliver Wittke: „Die in der Gewerbeordnung seit 150 Jahren fest verankerte Idee der Gewerbefreiheit ist bis heute konstitutiv für unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung. Gewerbefreiheit schafft Handlungsfreiheit für Gründerinnen und Gründer. Das Jubiläum ist daher Anlass für uns, auf die bewegte Geschichte der Gewerbeordnung zurückzuschauen und zugleich Ansporn, über die künftige Fortentwicklung und Zukunftsfestigkeit der Gewerbeordnung zu diskutieren.“

Den Festvortrag zum 150jährigen Bestehen der Gewerbeordnung hält Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Die anschließende Diskussionsrunde mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung widmet sich der Frage, ob die Gewerbeordnung den aktuellen Fragen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, insbesondere den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und der Digitalisierung, gerecht wird.