Die ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten

Die ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten

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Die ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Damit wurde ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Der Abschlussbericht wird dem Bundeskabinett vorgelegt und als Bericht dem Parlament übermittelt.

Die Arbeitsgruppe hat zahlreiche Vorschläge aus den Bereichen „Modernisierung der Registerlandschaft“, „Digitalisierung der Statistik“ und „Auskunftspflichten reduzieren“ geprüft und konkret umsetzbare Vorschläge erarbeitet:

Zur Modernisierung der deutschen Registerlandschaft macht die Arbeitsgruppe zwei Vorschläge. Ein Basisregister für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer soll die Effizienz der Verwaltungen erhöhen und damit Entlastungen für Unternehmen ermöglichen. Durch eine Verwaltungsdaten-Informationsplattform, die die Metadaten von Befragungen zusammenstellt, sollen zudem Doppelerhebungen von Daten vermieden werden. Mit diesen Maßnahmen können bürokratische Entlastungen in dreistelliger Millionenhöhe erreicht werden.

Im Bereich Digitalisierung wurden mehrere Projekte identifiziert, die eine äußerst effiziente und belastungsarme Erhebung von Daten ermöglichen. So wird beispielsweise die Nutzung von Scannerdaten für die Preis- und Umsatzstatistik empfohlen.

Zur Reduzierung von Auskunftspflichten wurden zahlreiche Vorschläge überprüft. Es wurde ein Konsens über zwölf Abbauvorschläge erzielt, die zusammengenommen zu einer Entlastung von über einer Million Euro führen.

Insgesamt wurde auch deutlich, dass die Statistik von vielfältigen Nutzerwünschen seitens Bund, Ländern und Gemeinden sowie von Verbänden und der Wissenschaft geprägt ist. Diesen berechtigten Interessen hat die Arbeitsgruppe in ihrer Arbeit Rechnung getragen. Insbesondere die Empfehlungen aus den Bereichen Modernisierung und Digitalisierung enthalten innovative Vorschläge, deren Umsetzung eine deutliche Minderung der bürokratischen Belastung von Unternehmen versprechen.

Zur Arbeitsgruppe

Vor einem Jahr wurde die „Ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten“ eingesetzt. Am Freitag, den 27. September 2019, fand im Bundeswirtschaftsministerium die sechste und letzte Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Zu den Teilnehmern zählen neben dem Bundeswirtschaftsministerium, Vertreter der Wirtschaftsministerien der Ländern sowie der Bundesressorts, der Deutschen Bundesbank, der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie des Normenkontrollrates. Es wurden im Laufe des Prozesses Unternehmensverbände und Vertreter aus der Wissenschaft angehört.

Den Abschlussbericht finden Sie hier (PDF, 627 KB).
Den Bericht der Unterarbeitsgruppe zum Basisregister finden Sie hier (PDF, 2 MB).