Kran am Hafen hebt einen Container, symbolisiert das Thema Rüstungsexporte

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Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2019 verabschiedet. Im ersten Halbjahr 2019 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von insgesamt rund 5,33 Mrd. Euro erteilt.

Davon gingen Genehmigungen im Wert von rund 3,21 Mrd. Euro und damit 60,1% an EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, in die – nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung – der Export von Rüstungsgütern grundsätzlich nicht zu beschränken ist. Für Drittländer wurden im Berichtszeitraum Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 2,12 Mrd. € erteilt.

Der Gesamtwert der Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen belief sich auf rund 34,7 Mio. €. Davon entfiel lediglich ein Anteil in Höhe von 342.243 € auf Genehmigungen für Lieferungen an Drittländer. Der geringe Anteil für Drittländer ist ein deutlicher Indikator für die sehr restriktive Genehmigungspraxis der Bundesregierung bei Kleinwaffenexporten in Drittländer.

Insgesamt gilt, dass Genehmigungswerte allein kein tauglicher Gradmesser für die Ausrichtung der Exportkontrollpolitik sind. Für diese Beurteilung ist es erforderlich, die einzelnen Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter zu betrachten. Großaufträge bewirken zudem regelmäßig erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte.

Der Begriff des Rüstungsguts umfasst eine weite Spannbreite von Rüstungsgütern, zu denen etwa auch Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzausrüstung sowie Sicherheitsglas oder gepanzerte Fahrzeuge zählen, die unter anderem dem Personen- und Selbstschutz von Botschaften und Organisationen der Vereinten Nationen dienen.

Den Bericht finden Sie hier.