Mann misst Erde mit einem Messgerät aus

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Das Bundeskabinett hat heute den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegten Entwurf des Geologiedatengesetzes beschlossen. Es löst das veraltete Lagerstättengesetz von 1934 ab. Darin enthaltene Bezeichnungen und Kompetenzen waren überholt und dringend anpassungsbedürftig.

Die Neuregelung enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern. Das Ablösungsgesetz vereinheitlicht darüber hinaus die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet. Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zum Zeitpunkt der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten. Auch Teile geologischer Daten, die aus kommerziellen Untersuchungen stammen, sollen nach dem Ablauf bestimmter Fristen öffentlich bereitgestellt werden.

Geologische Daten werden für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder benötigt. Sie sind notwendig für die Planung der umweltverträglichen Nutzung des Untergrunds und die Untersuchung und Bewertung geologischer Gefahren sowie anthropogen verursachter Schäden. Zudem sind geologische Daten zentral für die Suche und Auswahl eines Standortes für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle.

Es folgt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.