Paragraphen zum Thema Europäische Datenschutzgrundverordnung; Quelle: Fotolia.com/fotogestoeber

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Am 18. September hat der 7. Round Table mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Aufsichtsbehörden zur praktischen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung stattgefunden, der gemeinsam vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veranstaltet wird. Aus Anlass des Urteils des EuGH vom 16.07.2020 im sog. „Schrems-II“-Verfahren war noch einmal der „Internationale Datentransfer“ Thema der heutigen Gesprächsrunde. Als Impulsredner konnten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber und Dr. Ralf Sauer, der stellvertretende Referatsleiter im Referat „Internationale Datenströme und Datenschutz“ der Europäischen Kommission gewonnen werden. Im Fokus stand der Austausch zu der Frage, wie personenbezogene Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen noch in die USA und andere Drittstaaten übermittelt werden können.

Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, erklärt hierzu: „Globale Wirtschaftsbeziehungen sind ohne internationale Datenübermittlungen nicht denkbar: Personalwesen, geschäftliche Kommunikation, die Organisation von Warenströmen und Dienstleistungen erfolgen über Grenzen hinweg. Hierbei sind Unternehmen vielfach auch auf IT-Lösungen von Anbietern außerhalb der EU angewiesen. Insoweit unterstreicht das Urteil des EuGH im sog. ‚Schrems-II‘-Verfahren, dass wir europäische Lösungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten benötigen – dies streben wir mit dem Projekt GAIA-X an, bei dem wir insbesondere auch die Anforderungen des Mittelstandes im Blick haben. Das Urteil stellt die Wirtschaft insgesamt, vor allem aber kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kurzfristig vor besondere Herausforderungen. Insbesondere für Deutschland als Exportnation ist Rechtssicherheit im Bereich des internationalen Datenaustauschs sehr wichtig. Der heutige Dialog zwischen Wirtschaft und Aufsichtsbehörden in dem bewährten Format der gemeinsamen Round Table Gespräche zum Datenschutz hat einen Beitrag zur Diskussion um handhabbare Möglichkeiten für Datenübermittlungen in die USA und andere Drittstaaten geleistet.“

Aus Sicht der Bundesregierung ist die Aufrechterhaltung eines den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung genügenden internationalen und insbesondere transatlantischen Datenflusses von großer Bedeutung. Die Bundesregierung unterstützt daher die Europäische Kommission bei ihren Arbeiten zu neuen Angemessenheitsbeschlüssen für Drittstaaten und bei der Aktualisierung der sog. Standardvertragsklauseln.