Zwei Personen sitzen am Schreibtisch mit Taschenrechner und Laptop

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Der vom Bundeswirtschaftsministerium initiierte High-Tech Gründerfonds (HTGF) hat sich mit dem US-amerikanische Biopharmazieunternehmen Gilead Sciences, Inc. auf einen Verkauf seiner Anteile am Pharmaunternehmen MYR GmbH mit Sitz in Bad Homburg geeinigt.* Der High-Tech Gründerfonds rechnet mit Rückflüssen im dreistelligen Millionenbereich. Die MYR GmbH hat das Medikament HepcludexTM entwickelt, das bei der Behandlung von chronischer Hepatitis D eingesetzt wird.

Der HTGF war 2011 der erste externe Investor der MYR GmbH. Der Verkauf der Anteile wird den mit Abstand größten Exit bei einem High-Tech Gründerfonds-Portfoliounternehmen darstellen. Mit dem Verkauf der MYR GmbH wird die erste Fondsgeneration des HTGF vollständig zurückgezahlt werden.

Thomas Jarzombek, Beauftragter für Digitale Wirtschaft und Start-ups des BMWi: „Innovative Start-ups sind eine fundamentale Säule des zukünftigen Wachstumspotentials unserer Wirtschaft. Gründer benötigen ausreichend Wagniskapital zur Finanzierung ihrer Ideen, insbesondere in der Biotechnologie, wo Entwicklungszyklen lang und kapitalintensiv sind. Hier leistet der High-Tech Gründerfonds einen wertvollen Beitrag. Der Exit bei der MYR GmbH zeigt, dass Steuergelder und Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in unseren Finanzierungsinstrumenten gut angelegt sind: Sie helfen innovativen Start-ups dabei zu wachsen und erfolgreich zu werden und erwirtschaften dabei eine Rendite, die sich sehen lassen kann.“

Der High-Tech Gründerfonds ist ein Frühphasenfonds für innovative, technologie-orientierte Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind. Die Voraussetzungen für eine Finanzierung sind erfolgversprechende Forschungsergebnisse, eine innovative technologische Basis und eine aussichtsreiche Marktsituation. Neben der Unterstützung bei Fragen der Finanzierung steht der HTGF jungen Unternehmen auch mit seinem Netzwerk sowie seinem technologischen und betriebswirtschaftlichen Know-how beiseite.

Nähere Informationen zum High-Tech Gründerfonds finden Sie hier.

* Der Abschluss der Transaktion unterliegt dem Ablauf oder der Beendigung der Warteperiode nach dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act und dem Erhalt von Fusionskontrollgenehmigungen in mehreren europäischen Ländern.