Daten über Menschen in einer Stadt zum Thema GWB-Novelle

© iStock.com/peterhowell

Die Europäische Kommission hat heute mit dem „Digital Markets Act“ einen Vorschlag für neue Regeln für große Digitalunternehmen vorgelegt, um den Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen.

Bundesminister Peter Altmaier: „Zusammen mit meinen französischen und polnischen Amtskollegen habe ich im Sommer letzten Jahres eine Initiative zur Modernisierung des europäischen Wettbewerbsrechts gestartet. Es freut mich, dass die Europäische Kommission diese Vorschläge aufnimmt und während der deutschen Ratspräsidentschaft neue Regeln für digitale Märkte zur Diskussion stellt. In Deutschland haben wir diesen Weg bereits eingeschlagen. Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz werden erstmalig im Wettbewerbsrecht klare und auf digitale Sachverhalte zugeschnittene Vorgaben für große Plattformen geschaffen. Sie werden sicherstellen, dass auch auf digitalen Märkten fairer Wettbewerb gewährleistet wird zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen.“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der französische Wirtschaft- und Finanzminister Bruno Le Maire und die polnische Ministerin für Unternehmertum und Technologie, Jadwiga Emilewicz, unterzeichneten am 4. Juli 2019 ein gemeinsames Papier (PDF, 312 KB). Zur Verbesserung des Wettbewerbs auf digitalen Märkten wurde unter anderem vorgeschlagen eine Reihe von systemrelevanten Akteuren wie große digitale Plattformen zu identifizieren, die einer spezifischen Aufsicht unterzogen werden. Diesen Vorschlag greift die Europäische Kommission nun mit dem Digital Markets Act auf. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird den heute veröffentlichten Vorschlag prüfen und sich konstruktiv in das nun anschließende Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene einbringen.

Auf nationaler Ebene ist das BMWi bereits mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz (hier verfügbar) vorangegangen. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Es soll ein modernes, schlagkräftiges und digitales Wettbewerbsrecht schaffen. Zentraler Inhalt sind konkrete Verhaltenspflichten für Plattformunternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung. Das Bundeskartellamt kann diesen Unternehmen z.B. künftig untersagen, die eigenen Angebote zu bevorzugen oder die Interoperabilität von Produkten zu erschweren. Der Abschluss der Beratungen im Deutschen Bundestag ist diese Woche zu erwarten. Das Gesetz könnte dann Anfang 2021 in Kraft treten und das Bundeskartellamt anschließend aktiv werden.

Der Abschluss des Legislativverfahrens auf EU-Ebene wird demgegenüber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei den Verhandlungen wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich nationale und europäische Regeln gut ergänzen. Denn nur mit vereinten Kräften lässt sich eine innnovationsfreundliche Plattformumgebung sicherstellen, die Wettbewerb sicherstellt.