Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Länder- und Verbändebeteiligung für das „GWB-Digitalisierungsgesetz“ eingeleitet.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wettbewerb ist das zentrale Instrument zur Sicherung unseres Wohlstands in der Sozialen Marktwirtschaft. Ich möchte dazu für große marktbeherrschende Digitalunternehmen die Missbrauchsaufsicht verschärfen. Denn kleinere Unternehmen – Start-ups wie Mittelständler – brauchen faire Wettbewerbsbedingungen. Das hilft auch den Verbrauchern, denn Wettbewerb sorgt für bessere und billigere Produkte. Ich will aber auch mittelständische Unternehmen entlasten und ihnen mehr Rechtssicherheit geben, damit sie die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Und das Bundeskartellamt braucht mehr Schlagkraft und soll in Zukunft schneller reagieren und mit einstweiligen Maßnahmen schon früh missbräuchliche Marktmacht verhindern können. Denn Sanktionen für einen Monopolisten nützen am Ende nichts mehr, wenn alle übrigen Wettbewerber schon aus dem Markt gedrängt sind.“
Der Referentenentwurf sieht eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen vor. Ziel ist es, die Spielregeln für marktbeherrschende Plattformen strenger zu fassen und zugleich die Chancen für Innovation sowie Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern zu erhöhen. Künftig kann es etwa Plattformunternehmen mit marktübergreifender Bedeutung untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern und eigene Angebote – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – ungleich zu behandeln. Verbraucher können sich so für das für sie beste Produkt entscheiden. Das stärkt den Wettbewerb.
Auch Nutzer von Plattformen wie Facebook sollen künftig die Möglichkeit haben, Zugang zu ihren eigenen Daten wie Chats zu erhalten und diese auch mitzunehmen, falls sie auf andere Plattformen, etwa von Neuanbietern, wechseln wollen. Wenn dies zum Beispiel ein Messenger-Anbieter vertraglich oder technologisch systematisch Nutzern erschwert, kann das Bundeskartellamt dieses Verhalten untersagen.
Weiterer Kern der Novelle ist es, dem Bundeskartellamt zu ermöglichen, schneller einzugreifen: Amazon gibt es seit 1994, Google seit 1998 und Facebook seit 2004. Diese Unternehmen verändern innerhalb weniger Jahre weltweit Märkte. Das „Google-Shopping“ Verfahren der EU-Kommission hat von der Einleitung bis zum Abschluss über 6 Jahre gedauert. Wenn die Wettbewerbsbehörden nicht schnell sind, ist am Ende des Verfahrens der Markt verteilt und die Wettbewerber existieren nicht mehr. Daher soll das Bundeskartellamt künftig einfacher „einstweilige Maßnahmen“ ergreifen können, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen.
Der Entwurf sieht auch Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle vor und schafft für Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen. Die Umsatzschwellen bei der Fusionskontrolle werden von 5 auf 10 Mio. Euro erhöht und nehmen sogenannte Bagatellmärkte mit einem Volumen von bis zu 20 Mio. Euro komplett von der Fusionskontrolle aus. Das gibt den Unternehmen mehr Luft zum Atmen und schärft den Fokus und eigentlichen Zweck der Fusionskontrolle. Damit setzt das BMWi einen weiteren Baustein der Mittelstandsstrategie um.
Der Entwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz greift insbesondere Vorschläge einer vom BMWi beauftragten Studie zur „Reform der Missbrauchsaufsicht“ sowie die Arbeit der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ auf, die am 9. September 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Er nimmt auch die internationale Debatte mit wichtigen Reformempfehlungen wie dem Furman-Bericht aus Großbritannien, dem EU-Sonderberater-Bericht für Wettbewerbskommissarin Vestager, dem Report der Australian Competition & Consumer Commission zur Digital Platforms Inquiry sowie die rechtspolitische Debatte zu „Big Tech“ in den USA auf.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF, 1 MB).
Eine Kurzzusammenfassung der Novelle finden Sie hier (PDF, 317 KB).