Umschlagshalle für Pakete

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Entwurf zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes vorgelegt und diesen gestern zur Stellungnahme an die betroffenen Verbände übermittelt.

Bundesminister Peter Altmaier: „Mit der Novellierung des Außenwirtschaftsrechts wollen wir die nationale Investitionsprüfung stärken und an die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen anpassen. Wir sind und bleiben ein offener Investitionsstandort. Wenn nötig, müssen wir aber die Möglichkeit haben sorgfältig zu prüfen, um deutsche und europäische Sicherheitsinteressen schützen zu können.“

Mit der Novelle wird im Wesentlichen die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt, die erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung macht. Der Fokus der Neuregelungen liegt auf dem Prüfmaßstab: Künftig wird es bei der Prüfung darauf ankommen, ob ein Erwerb zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt, bisher war eine „tatsächliche Gefährdung“ maßgeblich. Dadurch können kritische Unternehmenserwerbe vorausschauender geprüft werden. Neben den Auswirkungen eines Erwerbs in Deutschland rücken künftig auch Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie auf EU-Programme und -Projekte stärker in den Fokus der Prüfung. Darüber hinaus soll jeder meldepflichtige Erwerb für die Dauer der Prüfung schwebend unwirksam sein. Dadurch wird verhindert, dass die Erwerbsbeteiligten während der laufenden Prüfung vollendete Tatsachen schaffen und die Ziele der Investitionsprüfung unterlaufen.

In einem zweiten, zeitlich nachgelagerten, Schritt wird auch die Außenwirtschaftsverordnung novelliert. Dort wird es insbesondere darum gehen, kritische Technologien zu bestimmen, die von der Investitionsprüfung erfasst werden sollen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF, 93 KB).
Eine Zusammenfassung der Kerninhalte finden Sie hier (PDF, 44 KB).