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Der Bundesrat hat heute den Weg frei gemacht für eine schnellere Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich sowie zur Einführung einer bundesweiten Vergabestatistik.

Altmaier: „Mit diesem Gesetz wollen wir Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich beschleunigen. Wir setzen damit ein Anliegen des Koalitionsvertrags um. Die neuen Vergaberegelungen werden es der Bundeswehr und den Sicherheitsbehörden erleichtern, schneller auf kurzfristige Anforderungen zu reagieren. Zugleich stärken wir mit dem Gesetz unsere verteidigungs- und sicherheitsindustriellen Schlüsseltechnologien.“

Der Bundestag hatte den von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegten Gesetzentwurf bereits am 30. Januar beschlossen. Mit der Zustimmung des Bundesrats kann das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ nun nach Ausfertigung und Veröffentlichung in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf enthält Anpassungen in zwei Bereichen des Vergaberechts: Im Bereich Verteidigung und Sicherheit wird es Beschaffern erleichtert, bei kurzfristig erforderlicher Ausrüstungsbeschaffung das benötigte Material schneller und effizienter einzukaufen. Bereits nach geltendem EU-Recht besteht eine Ausnahme vom Vergaberecht und damit der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates betroffen sind. Mit der angestrebten Gesetzesänderung wird präzisiert, dass wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sein können, wenn verteidigungs- oder sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien beschafft werden. Die Schlüsseltechnologien hat das Bundeskabinett am 12. Februar 2020 im vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegten Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (PDF, 170 KB) festgelegt.

Mit der Einführung der bundesweiten Vergabestatistik werden künftig erstmals belastbare Daten über die Beschaffungsaktivitäten der öffentlichen Hand auf allen föderalen Ebenen zur Verfügung stehen. Die rechtlichen Anpassungen sollen es dem Statistischen Bundesamt ermöglichen, noch 2020 mit der Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung der Daten zu beginnen. Das BMWi wird dann regelmäßig Berichte zur öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland veröffentlichen.