Medizinische Schutzausrüstung

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Die vom Krisenstab der Bundesregierung am 4. März 2020 beschlossene und am 12. März 2020 geänderte Allgemeinverfügung für den Export medizinischer Schutzausrüstung wird aufgehoben.

Die Europäische Kommission hat am 15. März 2020 die Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 über ein Exportverbot medizinischer Schutzausrüstung an Drittstaaten erlassen. Zweck dieser Maßnahme ist es, vor dem Hintergrund der erheblichen Engpasssituation in Europa bei der Versorgung mit medizinischer Schutzausrüstung, Ausfuhren aus dem Binnenmarkt in Drittstaaten unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.

Damit kann die nationale Regelung, die erlassen wurde, bevor eine europäische Regelung bestand, entfallen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf ein EU-einheitliches Vorgehen wird jetzt die Anordnung vom 12. März 2020 aufgehoben.

Die geänderte Allgemeinverfügung wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie trat mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Export von Schutzausrüstung in andere EU-Mitgliedstaaten bedarf daher keiner Genehmigung mehr.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger finden Sie hier (PDF, 240 KB).