Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat heute sein Sondergutachten mit dem Titel „Die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts der Corona-Pandemie“ veröffentlicht. Darin stellt der Sachverständigenrat die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Konjunktur in unterschiedlichen Szenarien dar und diskutiert geeignete wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Bewältigung der Krise. Der Sachverständigenrat stellt dabei klar heraus, dass die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung derzeit aufgrund der schwierigen Datenlage sehr hoch ist. Aus Sicht des Sachverständigenrates sollte die Wirtschaftspolitik zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung nach dem konjunkturellen Einbruch zunächst vor allem unternehmerische Kapazitäten erhalten. Hier begrüßen die Experten die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung der Liquidität von Unternehmen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hatte dem Vorsitzenden des Sachverständigenrates, Prof. Lars P. Feld, bereits in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 24. März 2020 für das Sondergutachten ausdrücklich gedankt. Bundeswirtschaftsminister Altmaier betonte heute hierzu: „Ich danke dem Sachverständigenrat für seine Expertise. Ich werde Ende April 2020 die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vorstellen, um auf Basis der bis dahin verfügbaren Informationen eine Einschätzung zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Jahr zu veröffentlichen. Es müssen sich alle Beteiligten auf die weiteren Entwicklungen einstellen können. Mir ist sehr wichtig, dass wir mit der Frühjahrsprojektion Transparenz herstellen.“

Das Sondergutachten ist hier (PDF, 2 MB) abrufbar.