Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gibt ein Pressestatement zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG)

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gibt ein Pressestatement zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG).

© BMWi/Andeas Mertens

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegten Gesetzesentwurf zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) beschlossen und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren freigemacht.

Altmaier: „Mit der Reform des Investitionsprüfungsrechts schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um ausländische Investitionen etwa in Unternehmen der kritischen Infrastruktur noch umfassender und vorausschauender prüfen zu können. Gerade die aktuelle Situation zeigt, dass wir in Deutschland und Europa in bestimmten Bereichen eigene Kompetenzen und Technologien brauchen. So können wir deutsche und europäische Sicherheitsinteressen besser schützen.“

Die Novelle passt die Regelungen insbesondere an die im April 2019 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (EU-Screening-Verordnung) an. Mit dem Maßstab der „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit kann die Bundesregierung kritische Unternehmenserwerbe vorausschauender prüfen. Neben den Auswirkungen eines Erwerbs in Deutschland rücken künftig auch Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie auf EU-Programme und -Projekte stärker in den Fokus der Prüfung. Darüber hinaus wird zukünftig jeder meldepflichtige Erwerb für die Dauer der Prüfung schwebend unwirksam. Die neu eingeführten strafbewehrten Handlungsverbote verhindern, dass die Erwerbsbeteiligten während der laufenden Prüfung vollendete Tatsachen schaffen und die Ziele der Investitionsprüfung unterlaufen.

Zudem wird im BMWi eine „Nationale Kontaktstelle“ für den durch die EU-Screening-Verordnung geschaffenen Kooperationsmechanismus eingerichtet. Der europaweite Austausch von Informationen und die koordinierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission erhöhen die Transparenz und gewährleisten einen besseren Schutz vor kritischen Firmenübernahmen.

Die Novellierung des AWG ist der erste Schritt zur Überarbeitung des deutschen Investitionsprüfungsrechts. Das BMWi wird darüber hinaus in Kürze ergänzende Vorschläge zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorlegen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.