Arztkittel

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die 15. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vorgelegt und in die Verbändeanhörung gegeben. Im Mittelpunkt der Novelle steht der Gesundheitssektor. Zukünftig sollen kritische Erwerbe von deutschen Unternehmen, die Impfstoffe, Medikamente, medizinische Schutzausrüstung und andere Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten entwickeln, herstellen oder produzieren dem Bundeswirtschaftsministerium angezeigt werden bei Erwerben aus Drittstaaten, d.h. unionsfremden Staaten. Die Prüfmöglichkeit gilt dabei dann bereits ab einer Schwelle von 10 Prozent der Unternehmensanteile bei Erwerben aus Drittstaaten, d.h. unionsfremden Staaten.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir müssen von kritischen Unternehmenskäufen aus Drittstaaten im Gesundheitssektor rechtzeitig erfahren und diese prüfen können. Es geht nicht darum, unseren offenen Investitionsstandort in Frage zu stellen, aber wir müssen hier genauer hinschauen können, wenn nötig. Das betrifft etwa Impfstoffe, Medikamente und medizinische Schutzausrüstung. Denn so können wir verhindern, dass medizinisches Know-how und Produktionskapazitäten, die für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung essentiell sind, ins Ausland abfließen. Die aktuelle Corona-Krise zeigt diese Notwendigkeit.“

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf den Ressorts vorgelegt und die Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach Abschluss der Ressort- und Verbändebefassung wird die 15. AWV-Novelle dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt.

Weitere Vorschläge zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kürze vorlegen. Mit diesen wird die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes ergänzt, die bereits am 8.4.2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und die sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindet.

Den Verordnungsentwurf finden Sie hier (PDF, 73 KB).