Medizinische Schutzausrüstung

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Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) (PDF, 126 KB) beschlossen. Im Mittelpunkt dieser 15. AWV-Novelle steht der Gesundheitssektor. Zukünftig greift eine Meldepflicht, wenn unionsfremde Unternehmen Anteile von mehr als 10 % an deutschen Unternehmen erwerben wollen, die Impfstoffe, Arzneimittel, persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Mund-Nase-Masken) oder Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten (uunter anderem Beatmungsgeräte) entwickeln oder herstellen. Die Novelle tritt mit Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

Altmaier: „Mit der aktuellen Novelle der Außenwirtschaftsverordnung stellen wir sicher, dass die Bundesregierung von kritischen Unternehmenserwerben im Gesundheitssektor erfährt und diese prüfen kann. Die aktuelle Corona-Krise zeigt, wie wichtig medizinisches Know-how und eigene Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa in Krisensituationen sein können. Gleichzeitig ist die Novelle ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in Deutschland.“

Weitere Vorschläge zur Änderung der AWV wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie noch im Sommer vorlegen. Mit diesen wird die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes ergänzt, die bereits am 8. April 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindet.