Umschlagshalle für Pakete

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Heute hat der Bundestag die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Nach der am 3. Juni 2020 in Kraft getretenen Novelle der Außenwirtschaftsverordnung ist die Gesetzesänderung ein zweiter bedeutender Schritt zur Stärkung des deutschen Investitionsprüfungsrechts. Die überarbeiteten Regeln sollen die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort erhalten und gleichzeitig deutsche und europäische Sicherheitsinteressen im Fall von kritischen Unternehmenserwerben noch effektiver schützen.

Bundesminister Peter Altmaier: „Mit der Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes wollen wir unsere Sicherheitsinteressen besser schützen und Prüfverfahren transparenter machen. Deutschland ist und bleibt ein offener Investitionsstandort, aber wir müssen dort, wo nationale und europäische Sicherheitsinteressen berührt sind, genauer hinschauen können. Gleichzeitig erhöhen wir die Transparenz und fassen Prüffristen klarer und transparenter, um so den Unternehmern und der Wirtschaft mehr Rechtsklarheit zu geben.“

Ziel der Gesetzesänderung ist es, gemeinsam mit den flankierenden Novellen der Außenwirtschaftsverordnung das deutsche Investitionsprüfungsregime effektiver und widerstandsfähiger machen. Künftig wird es bei der Prüfung darauf ankommen, ob ein Erwerb zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt. Neben den Auswirkungen eines Erwerbs in Deutschland rücken nun auch Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie auf EU-Programme und -Projekte stärker in den Fokus der Prüfung.

Die in der EU-Screening-Verordnung vorgesehene koordinierte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sowie der damit verknüpfte europaweite Austausch von Informationen über Unternehmenserwerbe gewährleisten einen besseren Schutz vor kritischen Firmenübernahmen. Die deutsche Kontaktstelle im Rahmen dieses Kooperationsmechanismus wird mit der Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes im BMWi eingerichtet.

Eine neue gesetzlich verankerte Fristenregelung berücksichtigt das Interesse der Unternehmen an planbaren Abläufen und zügigen Verfahren. Erwerbe sollen möglichst rasch und innerhalb klar definierter Fristen überprüft werden. Das vom Bundestag beschlossene Änderungsgesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet und soll dort möglichst kurzfristig abschließend beraten werden.