Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

© BPA/Steffen Kugler

Zur beendeten zweiten Unternehmensbefragung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erklärt der Bundeswirschaftsminister Peter Altmaier:

„Wir haben uns mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 vor vier Jahren auf den Weg gemacht, um einen Beitrag dazu zu leisten, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Der weltweite Schutz und die Förderung der Menschenrechte ist gerade in der jetzigen Situation der weltweiten Pandemie für die Bundesregierung von hoher Bedeutung.

Die Ergebnisse der zweiten Unternehmensbefragung liegen nun vor. Diese werden jetzt von der gesamten Bundesregierung sorgfältig analysiert und bilden die Basis, um zu einer Entscheidung zu gelangen.

Wir werden genau prüfen, welche Lücken es gibt und wie wir unsere deutsche Ratspräsidentschaft nutzen können, um EU-weit zu einer verantwortungsvollen Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten zu kommen. Ich setze mich für eine zügige europäische Lösung ein, um einen nationalen Flickenteppich und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zu vermeiden.“

Das Bundeswirtschaftsministerium wird in den nächsten Tagen in intensiven Gesprächen mit den beteiligten Verbänden der Wirtschaft nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Dabei sollen zusätzliche Belastungen während der Überwindung der schweren Corona-Pandemie nach Möglichkeit vermieden werden.“